Hallo, ich hab mal eine Frage zum Steuerfreibetrag.
Hat eine Mutter ein Kind und zahlt dessen nichtehelicher Kindsvater keinen Unterhalt für dieses Kind, weil er nicht will und nicht auffindbar ist, zahlt das Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuß mehr, weil erschöpft, kann die Mutter dann denn halben Steuerfreibetrag des nicht zahlenden Kindsvaters fordern bzw. überschreiben lassen auf ihre Lohnsteuerkarte?
Vielen Dank! Annette