[ESt] Betreuungskosten bei Oma als Babysitter

Hallo,
mal angenommen, die leibliche Oma passt regelmäßig 1x/Woche auf die Enkelkinder auf und muss dafür insgesamt 100km (hin und zurück) mit dem Auto zurücklegen. Wir nehmen weiter an, dass sie für das Babysitting selber kein Geld bekommt, aber dafür immer einen vollen Tank.
(Wie genau) Könnte man sowas steuerlich bei den Betreuungskosten geltend machen?
Danke,
#.

Dazu bitte im folgenden Link das „BMF Schreiben“ lesen:

http://oerdiz.hz-group.de/kinderbetreuung/

Randziffer 2 und 3.

Das FA könnte aber unterstellen, Sie wollten die wöchtenlichen Besuchsfahrten der Mutter ansetzen. Es wird hier auf den Einzelfall drauf an kommen.

Guter Link, danke.
Es wäre also ratsam, eine schriftliche Vereinbarung/Bestätigung mit der Großmutter in Kopie beizulegen, so nach dem Motto „Ich fahre einmal in der Woche von X nach Y, um dort die Kinder zu betreuen. Dies geschieht unentgeltlich, jedoch werden die Fahrtkosten erstattet. Dies ist im Jahr 2006 Z-mal geschehen?“ o.ä., richtig?
Würde man in dem Fall ein Kilometergeld ansetzen, und wenn ja, wie viel Euro/km?
Danke,
#.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Es wäre also ratsam, eine schriftliche
Vereinbarung/Bestätigung mit der Großmutter in Kopie
beizulegen, so nach dem Motto „Ich fahre einmal in der Woche
von X nach Y, um dort die Kinder zu betreuen. Dies geschieht
unentgeltlich, jedoch werden die Fahrtkosten erstattet. Dies
ist im Jahr 2006 Z-mal geschehen?“ o.ä., richtig?
Würde man in dem Fall ein Kilometergeld ansetzen, und wenn ja,
wie viel Euro/km?

Warum wird nicht einfach ein Entgelt für die Betreuungsleistung vereinbart, denn sonst sieht es so aus, als ob die Besuchsfahrten subventioniert werden sollen.

Für die Oma stellen die Zahlungen Einkünfte dar, wobei eine Betriebsausgabenpauschale abziehbar ist. Es gilt die Verfügung „Betriebsausgabenpauschalen bei Tagespflege durch Betreuer
OFD Hannover, 18.2.2003, S 2113 - 8 - StH 225/S 2113 - 23 - StO 221“

Im Internet habe ich die Verfügung nur fast richtig gefunden, siehe
http://www.kinderbetreuungsboerse.de/infoecke/rundbr…

und zwar fehlt die Angabe, dass es sich um Monatsbeträge handelt.
Bei nur einem Tag pro Woche ist die Pauschale dann 1/5 von 77,- €.

Höhere tatsächliche Ausgaben können jedoch abgezogen werden. Da das dann der „Arbeitsplatz“ ist, würde ich die Entfernungspauschale ansetzen, also 0,30 €/Entfernungskm, die ersten 20 km jedoch nicht.

Bei einer solchen Vereinbarung kann dann auf der anderen Seite bei den Eltern des betreuten Kinds das Betreuungshonorar als Betreuungsentgelt angesetzt werden.

Schöne Grüße
C.

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Warum wird nicht einfach ein Entgelt für die
Betreuungsleistung vereinbart, denn sonst sieht es so aus, als
ob die Besuchsfahrten subventioniert werden sollen.

Naja, es ist ja möglicherweise recht einfach nachzuweisen, dass z.B. die Eltern an dem Tag beide arbeiten…

Für die Oma stellen die Zahlungen Einkünfte dar, wobei eine
Betriebsausgabenpauschale abziehbar ist. Es gilt die Verfügung
„Betriebsausgabenpauschalen bei Tagespflege durch Betreuer
OFD Hannover, 18.2.2003, S 2113 - 8 - StH 225/S 2113 - 23 -
StO 221“

Im Internet habe ich die Verfügung nur fast richtig gefunden,
siehe
http://www.kinderbetreuungsboerse.de/infoecke/rundbr…

und zwar fehlt die Angabe, dass es sich um Monatsbeträge
handelt.
Bei nur einem Tag pro Woche ist die Pauschale dann 1/5 von
77,- €.

Danke.

Höhere tatsächliche Ausgaben können jedoch abgezogen werden.
Da das dann der „Arbeitsplatz“ ist, würde ich die
Entfernungspauschale ansetzen, also 0,30 €/Entfernungskm, die
ersten 20 km jedoch nicht.

2006 aber schon noch.

Bei einer solchen Vereinbarung kann dann auf der anderen Seite
bei den Eltern des betreuten Kinds das Betreuungshonorar als
Betreuungsentgelt angesetzt werden.

Danke.

#.