Steuererklärung für freie Mitarbeiter

Hallo,

ab welchem betrag müsste ein freier mitarbeiter mit einer steuernummer eine steuererklärung vorlegen?
würde auch eine überschuss-rechnung reichen bzw müsste man eventuell gar nichts tun wenn mit dieser tätigkeit nicht mehr als 400€ verdient wird?

von der rentenversicherung ist man ja bis 400€ auch befreit…

oder anders gefragt ab welchem betrag im jahr (alle einkünfte einbezogen, z.b. kindergeld) ist jemand steuerpflichtig?

Vielen Dank im Voraus

Arni

Servus,

ab welchem betrag müsste ein freier mitarbeiter mit einer
steuernummer eine steuererklärung vorlegen?

Grundsätzlich immer. Es ist nicht von vornherein gesagt, dass sich das FA der Ermittlung der Einkünfte anschließt.

würde auch eine überschuss-rechnung reichen

Klar, das ist die Gewinnermittlung des „Freien“. Das Ergebnis wird in die Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung eingetragen, und die einzelnen Werte der Überschussrechnung in die Anlage EÜR (das Finanzamt verzichtet auf deren Vorlage bei Einnahmen von bis zu 17.500 €).

müsste man
eventuell gar nichts tun wenn mit dieser tätigkeit nicht mehr
als 400€ verdient wird?

Nein, das ist eine gänzlich andere Baustelle, die man nicht mit selbständiger Tätigkeit vermischen darf. Die legendären 400 € / Monat sind nur steuerfrei, wenn es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt und das Entgelt durch den Arbeitgeber pauschal versteuert worden ist.

von der rentenversicherung ist man ja bis 400€ auch befreit…

Vorsicht! Nichts durcheinanderrühren! Selbständige sind grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig.

oder anders gefragt ab welchem betrag im jahr (alle einkünfte
einbezogen, z.b. kindergeld)

Nochmal: Nichts durcheinanderrühren! Kindergeld zählt nicht zu den steuerbaren Einkünften.

ist jemand steuerpflichtig?

Und nochmal: Nichts durcheinanderrühren! Die persönliche Steuerpflicht (aus der sich die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt) hat erstmal nichts mit der Feststetzung von ESt zu tun.

Beiläufig: Grundsätzlich kann eine ESt-Erklärung (etwa durch Analphabeten oder Sehbehinderte) auch mündlich zum Diktat gegeben werden. Man wird mit diesem Ansinnen verständlicherweise nicht immer auf Jauchzen und Frohlocken stoßen, aber wenn eine sauber vorbereitete Überschussrechnung und geordnete Belege zu Sonderausgaben vorliegen, besteht diese Alternative schon, falls man Angst vor den Formularen hat und falls man nicht Wert drauf legt, die Sache unbedingt zu optimieren.

Schöne Grüße

MM

Eine Einkommensteuererklärung ist abzugeben, wenn bei einem Ledigen der Gesamtbetrag der Einkünfte 7664 Euro übersteigt (verheiratete doppelter Betrag). Eine Einkommensteuererklärung ist auch dann abzugeben, wenn das Finanzamt dazu auffordert.

§ 25 EStG, § 56 EStDV, § 149 AO.