Brutto-, Nettogehälter berechnen

Hallo,

eine Freundin von mir möchte das Selbständigendasein aufgeben und in ein Angestelltenverhältnis wechseln. Jetzt fragt Sie sich, wieviel Gehalt sie fordern muß, um netto eine bestimmte Summe zu erhalten.

Gibt es im Internet eine Seite, auf der man per Eingabe der Bruttosumme ungefähr den Nettobetrag berechnet bekommt? Oder vielleicht zumindest eine Tabelle? Wir sind uns nämlich nicht sicher, ab welcher Bruttosumme die 30 bis 50 % Abzug fällig sind.

Vielen Dank im voraus,

Patrick

Wat willste mit einer Tabelle?!
Hi Patrick,

na logisch gibt es die Möglichkeit! Unter

http://www.davenet.de/nlr/nlr.nsf/nlr?OpenForm

Lohnsteuer, Krankenkassensatz, etc., eingeben und los geht´s. Ist sogar von der Deutschen Bank.

Ciao

Tessa

Dankeschön!
Hi Tessa,

genau das habe ich gesucht! Vielen Dank!

Patrick

Hallo Tessa,
was machst Du denn, wenn einer der beiden Eheleute nicht arbeitet? Dann funktioniert diese Berechnung offensichtlich nicht.

Gruß Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Thomas,

was machst Du denn, wenn einer der beiden Eheleute nicht
arbeitet? Dann funktioniert diese Berechnung offensichtlich
nicht.

Dann rufe ich schleunigst den Steuerberater an! :smile:

Im Ernst: wenn Deine Frau Gemahlin - z. B. wegen Kindererziehung - keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, ist es doch ohnehin egal. Wenn ich nicht arbeite, habe ich auch keine Lohnsteuerkarte: ergo -> Lohnsteuer fällt für sie nicht an und Kinderfreibeträge sind auf Deiner Steuerkarte eingetragen. Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht so ganz, wo Dein Problem liegt.

So long

Tessa

Hallo Tessa,

das Problem liegt ganz einfach darin, daß der Link, den Du angegeben hast, bei einem Alleinverdienenden mit nichtarbeitender Ehefrau nicht rechnet. Es wird immer nach dem Bruttolohn der Ehefrau gefragt (den es ja wegen des Erziehungsurlaubes nicht gibt).Und ohne diese Angabe geht es im Programm nicht weiter (0DM wird nicht akzeptiert). Bei der Singleberechnung gibt er automatisch nur die Steuerklasse I, II oder VI an. Die rechtlichen Dinge sind mir eigentlich klar. Versuche doch selbst einmal eine Beispielrechnung.

Gruß Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Thomas,

gehe zu

http://www.bundesfinanzministerium.de/

und klicke dort links unten auf „Steuerberechnung“.

Das Programm ist leider nicht das „Nonplusultra“ (es kennt nur ganze Kinder), aber es paßt einigermaßen.

MfG
Undine

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