hi liebe profis,
ich habe ein dickes problem mit dem finanzamt im bezug auf meinen lohnsteuerjahresausgleich:
ich (verh, ein kind) habe 1999 über 12.000 DM bäfög an die deutsche ausgleichsbank zurückgezahlt. die wollte ich nach § 33 estg als außergewöhnliche belastung geltend machen. das finanzamt sagt das geht nicht und meine einspruchsfrist läuft am 23.10 aus
Hallo, lieber Leo,
leider kann ich nicht helfen: das Finanzamt (FA) scheint Recht zu haben. Eine Berücksichtigung hätte nur in den Jahren erfolgen können, in denen die Ausgaben (mit den Darlehenszuflüssen) getätigt worden sind. Dort hätten sie sich aber wahrscheinlich mangels Einkommen nicht ausgewirkt.
Das FA ist aber gehalten, eine ausreichende Begründung abzugeben. Ist dies nicht geschehen („Nein, geht nicht“ geht nicht) hilft nur, Einspruch einzulegen und die Berücksichtigung der Ausgaben zu beantragen. Das FA muß sich dann schriftlich äußern und wird „anheimstellen“, den Einspruch zurückzunehmen. Ggf. folgt dann eine Einspruchsbegründung.
Ich hoffe nur, die ist verständlich.
Gruß
steuerfux
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ich glaube, zeitlich hilft dir das statement nun wenig, aber ich denke das FA hat recht!
bafög ist doch zu 50% zuschuss und zu 50% darlehen.
die 50% darlehen zahlst du nun zurück. und wie es so mit einem
darlehen ist, es wirkt sich NICHT erfolgswirksam aus beim einbuchen oder ausbuchen, genauso in der privatsphäre…
demzufolge würde ich mal meine alten bafög bescheide raussuchen und genau zusammenrechnen, wieviel DM du als DARLEHEN erhalten hast, deine zahlung abziehen und das was du mehr zurückbezahlt hast, scheinen ja dann wohl zinsen zu sein. die könnte man ggf. ansetzen, weiss ich aber auch nicht genau.
gruss
shob
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