in einem Unternehmen existiert eine Pensionskasse, bei der jeden Monat durch Abzug vom Nettoentgelt eingezahlt wird. Im Jahr 2006 fielen so, sagen wir mal, 751,75 Euro an.
Wie kann man dieses Geld in der Steuererklärung anbringen?
Aussage Personalabteilung: Es handelt sich NICHT um eine Rürup-Rente und es ist auch keine zertifizierte Altersvorsorge. Es wurde geraten die Kosten als Sonderausgaben abzusetzen.
Was sagt ihr dazu?
Auf der Lohnsteuerkarte werden die Kosten unter Punkt 33 aufgeführt: Beiträge Pensionskasse…
im Fall der Entgeltumwandlung wird das Steuer- und bis 2008 auch das SV-pflichtige Brutto um die Beiträge gekürzt. Das ist bereits die Auswirkung.
Der Arbeitnehmer muss nichts mehr weiter tun, als eben weniger ESt zu zahlen (auch das hat ihm der Arbeitgeber bereits abgenommen). Und dann, wenn in Zukunft die Leistungen anfallen, entsprechend mehr.
Probe: Aufaddieren der monatlichen Steuerbrutto-Beträge und Abgleich mit der LSt-Bescheinigung. Vergleich des Gesamtbruttos mit dem Steuerbrutto.
BTW: Wenn das nicht bei der Einführung des Systems (bevor die Arbeitnehmer ihre Option ausgesprochen haben) schon nachvollziehbar verklickert worden ist, hat der Arbeitgeber den falschen Anbieter gewählt.
„bei der betriebliche Altersvorsorge gibtes es zwei Möglichkeiten: 1. dei Vorsorgeleistungen werden durch Steuervorteil gefördert (Eichel-Förderung) und 2. die Vorsorgeleistungen werden aus normal versteurtem Gehalt durch Gehaltsumwandlung in eine Pensionskasse gezahlt.“
Wir reden hier doch über Fall 2, oder nicht? Denn: "dafür erhalten sie, wie bei der privaten Altersvorsorge die „Riester-Förderung“ und ggf. ergänzenden Sonderausgabenabzug.
Sprich, die 775 Euro werden als Sonderausgaben als Riesterrente abgesetzt, richtig?
da müsste man mal die einzelnen Gehaltsabrechnungen anschauen. Bei Unterstützungskasse und Pensionskasse ist der übliche Weg die Zahlung der Beiträge aus Umwandlung aus regelmäßigem monatlichem Gehalt. Auf diese Weise wird das Steuerbrutto vermindert.
In den zitierten Werten gibt es noch andere steuerfreie Bezüge, so dass man nicht eindeutig sagen kann, was los ist.
Ein zusätzlicher Ansatz als Sonderausgaben kommt nicht gleichzeitig in Frage. Der kann - im Rahmen der sehr engen Höchstbeträge, die in der Regel bei Arbeitnehmern schon erreicht sind - bloß dann erfolgen, wenn die Beiträge zur Altersversorgung aus versteuertem Netto geleistet worden sind.
Es erscheint erst ein Wert „gesetzliches Netto“, dann folgen die persönlichen Abzüge (Telefonkoste, Kantine, etc.) und dann der Beitrag zur Pensionskasse. Sind diese Kosten dann abgezogen, kommt das monatliche Nettogehalt, welches dann auch überwiesen wird. Die Beiträge zur Pensionskasse werden also aus dem Nettogehalt bezahlt. Die Frage ist nur, an welcher Stelle, bzw. wie oder als was man diese Kosten in den Sondserausgaben geltend machen kann.
falls nicht irgendeine Tarifgeschichte diese Handhabung notwendig macht, täte ich dem für diese Gestaltung im Unternehmen Verantwortlichen zusammen mit ein paar Kollegen den Heiligen Geist verpassen. Wenn weder Riester noch Rürup greift, sind die Beiträge allenfalls als Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 4 EStG abziehbar. Die für diese „Klasse“ von Vorsorgeaufwendungen gegebenen Höchstbeträge von 1.500 € für einzeln, 3.000 € für zusammen veranlagte Arbeitnehmer sind in aller Regel schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung erledigt. Das heißt, da wird mit einiger Wahrscheinlichkeit keine Auswirkung auf die ESt sein.
Schöne Grüße
MM
hat in 2002 ausführlich an allen möglichen Modellen für Unterstützungskassen, Pensionskassen etc. herumgeschraubt, um nachher nicht 67 verschiedene Direktversicherungsverträge auf den Tisch zu kriegen. So schwer wars dann gar nicht, vielleicht nicht die optimale, aber doch eine brauchbare Gestaltung in die Reihe zu kriegen.