Besteuerung einer Dienstleistung aus China

Ich hatte schon einmal so ein Thema offen, habe aber jetzt noch ein paar Fragen zur Besteuerung :wink:

  1. Wenn man eine Dienstleistung aus China bezieht, wie wird das dann später verbucht?

Kosten nach China: 50Euro
Verkaufspreis in D: 80 Euro

-Was fallen an Steuern an, bzw. was muss der Verkäufer hier in D alles an Steuern ans Finanzamt zahlen? Welche kommen denn überhaupt auf?

Danke schon mal für alle Antworten :wink:

Grüße,

Marc

Sorry,

aber eine derart unpräzise Frage ist nicht wirklich zu beantworten. Man geht ja schließlich auch nicht in ein Autohaus und fragt „Was kostet ein Auto?“!

  1. Wenn man eine Dienstleistung aus China bezieht, wie wird
    das dann später verbucht?

Wie wird was verbucht?
Der Einkauf?
Der Verkauf?
Um was für eine Art Dienstleistung handelt es sich?

Kosten nach China: 50Euro
Verkaufspreis in D: 80 Euro

Sollen die 50 EUR der Einkaufspreis sein?

-Was fallen an Steuern an, bzw. was muss der Verkäufer hier in
D alles an Steuern ans Finanzamt zahlen? Welche kommen denn
überhaupt auf?

Grundsätzlich vermutlich Umsatzsteuer. Aber aufgrund der unpräzisen Sachverhaltsdarstellung auch nicht sicher.

Danke schon mal für alle Antworten :wink:

Dafür nicht!
Mehr Backgroundinfo bitte!

Grüße

Putzki

Also…

Es geht um eine Dienstleistung, die in China erledigt wird. Vrituelle Güter werden in diversen Spielen gesammelt.

Da man diese Güter nicht verkaufen darf, weil es gegen die AGB`s der verschiedenen Spielehersteller verstößt, wird lediglich der Aufwand, sprich die Zeit für die Beschaffungm verkauft.

Die 50 Euro sind die Ausgaben, die man nach China hat. Der Betrag ist nur ein Beispiel.
Der Verkauf hier in D wären angenommen 80 Euro.

Falls Sie noch etwas wissen möchten, einfach posten :wink:

Danke!

Grüße,

Marc

Gaaanz heiße Kiste!

Also zumindest umsatzsteuerlich!

Es handelt sich m.E. um eine sonstige Leistung eines ausländischen Unternehmers. Nach § 13b Abs. 1 S. 1 UStG i.V.m. § 13b Abs. 2 S. UStG möchte ich behaupten, dass der Leistungsempfänger in Deutschland für die eingekaufte Leistung Umsatzsteuer abführen muss, da es sich gem. § 3a Abs. 4 Nr. 4 UStG i.V.m. § 3a Abs. 3 um eine Leistung im Bereich der Datenverarbeitung handelt, die am Ort des Empfängers der Leistung (also in Deutschland) erbracht wird. Somit wäre die sonstige Leistung aus China in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig.

Was meint der Rest des Forums zu diesem Lösungsansatz?

Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass „China-Farming“ absolut unmoralisch ist! Soviel dazu!

Grüße

Putzki

Danke für die rasche Antwort…

Es interessiert mich, da es zig deutsche Firmen gibt, die das praktizieren.

Gibt es Dienstleistungen aus dem Ausland, die hier nicht von der Ust betroffen sind?

Ja, gibt es.

Betroffen sind die in § 3a Abs. 4 UStG aufgeführten sonstigen Leistungen, wenn sie an einen Unternehmer ausgeführt werden.

Die Steuerschuldverlagerung richtet sich nach § 13b UStG.

Ich empfehle einfach mal einen Blick in das Gesetz. Alles aufzuzählen ist mir etwas zu mühselig.

Grüße

Putzki

ok, dann mal danke…

wo genau finde ich diese paragraphen? :wink:

Grüße,

Marc

z.B. hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html

Grüße

Putzki

Danke für die links!

Aber ich als Laie verstehe von den Fachbegriffen recht wenig.

Grüße,

Marc

Danke für die links!

Aber ich als Laie verstehe von den Fachbegriffen recht wenig.

Ja, was meinst Du, warum die Ausbildung im Steuerrecht umfassend, langwierig und kompliziert ist?! :wink:

Irgendeine Existenzberechtigung braucht der Beruf des Steuerberaters schon.

Grüße

Putzki

ja das stimmt allerdings…dann werd ich mich mal nach einem experten umsehen, der sich bissel zeit für sich nimmt --> $$ :wink:

trotzdem danke für alles :wink: