Privatnutzung PKW

Hallo,

ein AD Mitarbeiter wird in der Zentrale die ersten 4 Wochen zur Einarbeitung beschäftigt. Er bekommt ab dem ersten Tag eine Firmenpkw.
Er fährt jeden Tag mit dem Wagen auf die Arbeit und wieder nach Hause.
Ab dem zweiten Monat betreut er seine Kunden von zu Hause aus.

Ist es richtig, dass für den ersten Monat die 0,03% für Fahrten zwischen
Wohnung u. Arbeitsstätte angesetzt werden müssen? Fahrtenbuchmethode scheidet aus, wird vom Betrieb nicht gewünscht. Gibt es evtl. noch andere Möglichkeiten?

Danke für die Antwort:smile:

Alexandra

[MOD] Komplettzitat gelöscht

0,03 von wem angesetzt?

Wenn es sich um den Arbeitnehmer (und dessen Steuererklärung) handelt und er Sprit ebenfalls von der Firma erstattet bekommt, kann nichts angesetzt werden/beziehungesweise dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden.

Hallo miss,

die 0,03 % werden vom Listenpreis des Fahrzeuges angesetzt.

Diese Diskussion hatten wir vor einem Jahr mit dem Lohnsteuerprüfer.
Unser Außendienst hat einen Firmenwagen und kommt nicht jeden Tag ins Büro. Wenn ich mich recht erinnere, wurden eine gewisse Anzahl Tage für die Berechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angesetzt, weil der Steuerprüfer davon ausging, dass der Außendienstler ja auch ins Büro kommen muss, um seine Unterlagen abzugeben.

Liebe Grüße
usch

Servus,

dass der Außendienstler ja auch ins Büro kommen
muss, um seine Unterlagen abzugeben

führt nicht automatisch dazu, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte eines Außendienstlers in der Zentrale ist. Dumm gelaufen, das hätte ohne Mogelei anders gestaltet und dann auch anders dargestellt werden können.

Manchmal ists gar nicht so unrentabel, einen StB mit den steuerlichen Angelegenheiten zu betrauen…

Schöne Grüße

MM

Manchmal ists gar nicht so unrentabel, einen StB mit den
steuerlichen Angelegenheiten zu betrauen…

Was soll ich sagen?

Du nimmst mir die Worte aus dem Munde! :wink:

Grüße

Putzki

Hallo,

unsere Lohnbuchhaltung geht komplett über den Steuerberater.
Daran hat es sicher nicht gelegen :wink:

Liebe Grüße
usch

Servus,

dann hat der StB entweder geschlafen, oder die Begründung bei der LSt-Außenprüfung war ein bissel anders (z.B. persönlicher Arbeitsplatz des Außendienstlers in der Zentrale vorhanden, und nicht bloß Vorbeibringen der Dossiers).

Da speziell ab 2007 die Sache, so wie sie liegt, viel Geld kostet, und ferner (in beschränktem Umfang) der Prüfungsbericht auch Präjudiz für die Folgejahre ist, täte ich empfehlen, die Chose nochmal in die Hand zu nehmen - es könnte ein (beiläufig durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckter) Haftungsfall dran hängen.

Schöne Grüße

MM