Jemand gibt seine Einkommenssteuererklärung 2006 ab und gibt dort auch Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an. Nur Arbeitslohn, MWSt und Fahrtkosten.
Nun kommt der Steuerbescheid und dort werden 1.700 Euro nicht anerkannt mit der Begründung, es handele sich hier um Materialkosten.
Materialkosten wurden aber nicht ein einziger Euro zur Festsetzung beantragt, da bekannt war, dass dies eben nicht geht.
Auf telefonische Nachfrage meint der Steuerbeamte man könne ja Einspruch einlegen und die entsprechenden Rechnungen nochmal vorliegen.
UND HIER LIEGT DAS PROBLEM:
Die Belege kamen nie zurück. Auch beim Finanzamt liegen sie nicht mehr vor. Es sind so viele Einzelrechnungen, dass der Steuerpflichtige auch nicht mehr im einzelnen nachvollziehen kann, was er da vorgelegt hat und daher evtl. nochmal Kopien anfordern kann.
Auf telefonische Nachfrage meint der Steuerbeamte man könne ja
Einspruch einlegen und die entsprechenden Rechnungen nochmal
vorliegen.
Einspruch auf jeden Fall und rechtzeitig.
Habt ihr hier eine Lösung?
zumindest einen Vorschlag:
Ich würde mal zum FA gehen und freundlich persönlich mit dem Sachbearbeiter sprechen. Vielleicht wühlt er dann nochmal auf seinem Schreibtisch.
Wenn das nicht hilft, dann (auch freundlich) mit seinem Vorgesetzten.
Die Behauptung „es handele sich hier um Materialkosten“ beweist zumindest, dass die Unterlagen dem FA vorgelegen hatten.
Ansonsten: Alle Handwerker sind verpflichtet, ihre Rechnungen 10 Jahre aufzubewahren. Dort kann man also zumindest die dicksten Rechnungen nochmal bekommen.
Idee für die Zukunft:
Solche Rechnungen und andere Belege in einer Tabelle summieren, Tabelle und Belege persönlich einem Sachbearbeiter geben.
Er hakt die Positionen auf der Liste ab,
behält die Liste und gibt die Belege zurück.