Doppelte Haushaltsführung

Hallo,

Wen man bei den Eltern wohnt (Eigentumswohnung) und am weiter weg entfernten Arbeitsort eine kleine Wohnung als Zweitwohnsitz gemeldet hat, kann man keine doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Ein Elternteil stirbt und die Kinder erben einen Teil der Wohnung, sind auch mit im Grundbuch eingetragen.

Kann jetzt vielleicht doch eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden? Dem Kind gehört ja ein Teil des Haushaltes.

Hallo,

Ein Elternteil stirbt und die Kinder erben einen Teil der
Wohnung, sind auch mit im Grundbuch eingetragen.

Das ändert nichts.

Kann jetzt vielleicht doch eine doppelte Haushaltsführung
geltend gemacht werden? Dem Kind gehört ja ein Teil des
Haushaltes.

Aber leben tut es am Arbeitsort. Der reine Besitz einer anderen Immobilie rechtfertigt keine doppelte Haushaltsführung.

Gruß

Nordlicht