Spekulationsfrist für Immobilien

Hallo,
wer weiß Rat: Herr X hat vor zwei Jahren eine Immobilie per notarieller Schenkung übertragen bekommen, die vorher einige Jahre der Mutter gehörte. Herr X trägt sich mit dem Gedanken, die Immobilie zu veräußern. Ist da irgendeine Spekulationsfrist einzuhalten und liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor?

Hallo,

ist die Immobilie eigengenutzt oder Angehörigen kostenfrei
überlassen, kann jederzeit veräußert werden. Ist die Immobilie
vermietet, dann gehört die Zeit des Schenkers und die Zeit des
Beschenkten zusammengerechnet und geprüft ob die 10 Jahre
überschritten wurden. Ist die Immobilie gar gewerbliches
Betriebsvermögen, dann ist die Veräußerung voll
steuerpflichtige Einnahme.

Mfg vom

showbee

Hallo, das ging aber schnell - danke!

ist die Immobilie eigengenutzt oder Angehörigen kostenfrei
überlassen, kann jederzeit veräußert werden. Ist die Immobilie
vermietet, dann gehört die Zeit des Schenkers und die Zeit des
Beschenkten zusammengerechnet und geprüft ob die 10 Jahre
überschritten wurden.

Die Immobilie ist vermietet und ging vor der Schenkung vor weiteren vier Jahren (also insgesamt vor 6 Jahren) mittels (versteuerter) Erbschaft an den Schenker über. Im EG befindet sich ein Ladenlokal, es handelt sich aber um ein Wohnhaus. Oder gilt das als Betriebsvermögen…?

Hallo,

bei einem unendgeltlich Erwerb im Wege der Erbschaft/SChenkung werden die Besitzzeiten grundsätzlich zusammengerechnet, auch über mehrere Stufen hinweg. Z.B. A kauft Grundstück 1995, vererbt 1997 an B der schenkt 1999 an C, die Besitzzeit für C wird von 1995 bis heute gerechnet.

Zu Prüfen ist aber bei einer Schenkung immer ob nicht irgendwo eine Gegenleistung erbracht wurde, z.B. übernahme eines Darlehens, bezahlung einer Rente, … Dann hätte man nämlich eine sog. gemischte Schenkung und es kann anteilig ein Veräusserungsgewinn entstehen.

Insgesamt, wenn mit einem erheblichem Veräusserungsgewinn gerechnet wird, doch ein Fall für eine Beratung beim Steuerberater.

Grüße
Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

bei einem unendgeltlich Erwerb im Wege der Erbschaft/SChenkung
werden die Besitzzeiten grundsätzlich zusammengerechnet, auch
über mehrere Stufen hinweg. Z.B. A kauft Grundstück 1995,
vererbt 1997 an B der schenkt 1999 an C, die Besitzzeit für C
wird von 1995 bis heute gerechnet.

Ja, so ist das auch in diesem Fall…

Zu Prüfen ist aber bei einer Schenkung immer ob nicht irgendwo
eine Gegenleistung erbracht wurde, z.B. übernahme eines
Darlehens, bezahlung einer Rente, … Dann hätte man nämlich
eine sog. gemischte Schenkung und es kann anteilig ein
Veräusserungsgewinn entstehen.

Nein, auch kein eingeräumter Nießbrauch…
Erst einmal vielen Dank!