Liebe Experten,
Wieder mal eine knifflige Frage, die an meine vorhergehenden Fragen anknuepft, jedoch eine leicht abgewandelte Lage betrifft:
Arbeitslohn von bestimmten internationalen Organisationen ist steuerfrei, jedoch werden die steuerfreien Einkuenfte bei der Berechnung der Steuer auf steuerpflichtiges Einkommen in Deutschland angerechnet.
Nun mal angenommen, der steuerpflichtige Arbeitslohn eines Ehepaares in Deutschland im Kalenderjahr X betraegt EUR 15.000,-, weil die Eheleute die ersten zwei Monate noch in Deutschland gearbeitet haben. Dann ziehen sie ins Ausland und einer der beiden erzielt bei einer internationalen Organisation steuerfreies Einkommen waehrend der andere nicht arbeitet.
Spielt bei dieser Lage der Progressionsvorbehalt ueberhaupt eine Rolle? Die Eheleute muessten ja auf ihren deutschen Arbeitslohn keine Steuer zahlen, da sie unterhalb der Grundfreibetraege liegen.
Besten Dank fuer eure Antworten
Gruss
Christoph