Liebe Leute,
Ich habe schon viel ueber dieses Thema gelesen, aber bin jetzt eher
verwirrt.
Eine Hausfrau und Mutter wuerde gerne ein bisschen nebenher
verdienen. Sie denkt, sie koennte vielleicht bis zu 10 Stunden pro
Woche in einer Sprachschule unterrichten. Der Ehemann ist
Angestellter (BAT IIa, bzw. jetzt TV13 oder so aehnlich). Er ist
bisher Steuerklasse 3, sie Steuerklasse 5. Sie sind bisher
zusammenveranlagt. Das Ehepaar fragt sich, ob durch die
Beschaeftigung der Frau weitere Kosten und Schwierigkeiten auf sie
zukommen koennen. Was muss man bei dieser Entscheidung bedenken?
Es scheint kein 400 Euro-Job/geringfuegige Beschaeftigung zu sein.
Eine derartige Beschaeftigung ist wahrscheinlich eine freiberufliche
Arbeit, oder? Wuerden sich die Steuerklassen aendern? Ab wann? Und
was muss man tun? Wieviel und was fuer Steuern muss man zahlen? (Ich
las irgendwo etwas von um die 30%, was sicherlich vom gemeinsamen
Einkommen abhaengt, oder?) Wie wird das berechnet hinsichtlich der
Zusammenveranlagung?
Koennte das Einkommen bei der Sprachschule beim den Uebungsleiter-
Freibetrag von 1.848,- Euro angerechnet werden? Wenn das Einkommen
hoeher liegt, wuerden 1.848,- Euro davon steuerfrei sein oder wuerde
der gesamte Betrag versteuert werden?
Die Ehefrau ist beim Mann gesetzlich familienversichert. Sie darf bis
zu 400 Euro verdienen und familienversichert bleiben. Wegen
Sozialversicherung etc. muss ich vielleicht noch einen anderen Thread
aufmachen, ausser jemand hier weiss dadrueber auch Bescheid.
Vielen Dank im voraus,
Benjamin