Lohnsteuerklasse nach Todesfall

Muss/sollte der überlebende Ehepartner nach einem Todesfall seine Lohnsteuerklasse von 3 auf 1 ändern lassen, oder kann man es bis Jahresende bei 3 lassen?

Muss/sollte der überlebende Ehepartner nach einem Todesfall
seine Lohnsteuerklasse von 3 auf 1 ändern lassen, oder kann
man es bis Jahresende bei 3 lassen?

Der Ehegatte hat im Todesjahr des anderen Ehegatten und auch im Folgejahr noch Steuerklasse III.
Das nennt man Witwen- oder Gnadensplitting.

Danach wird automatisch auf I geändert.

Danke für die rasche Antwort!

Gruß JoKu