Telefonkosten Freiberufler

Hallo

Telefonkosten werden unter Datev als Sonstige betriebliche Aufwendungen gebucht. Nun muss ein Freiberufler i.d.R. 30% als ‚Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens‘, also als privat, anrechnen.

Muss man diese 30% manuell berechnen, und im Privatentnahmenkonto buchen?

Gruß,
Frank

Ja, so ist es…

im übrigen gibt es keinen Grundsatz, der 30 % vorschreibt oder erlaubt. In den EStR gibt es eine Formel. Ansonsten kann man auch Einzelkostennachweis führen und die betriebl. Anrufe exakt feststellen. Früher wurde auch mal so für eine Probezeit von 3 Monaten das Verhältnis privat : beruflich ermittelt und das dann später immer angestezt. das hängt von dem Bearbeiter im FA ab, wie oder wie wenig die entgegenkommend sind. Kann man auch mal anrufen und die Frage diskutieren…

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Danke,

ein Tipp für die Zukunft, wenn man mehr Zeit hat. Erfordert aufwendiges Aufzeichnen, ähnlich wie Fahrtenbuch. Jedem Freiberufler sei es angeraten, einen Münzfernsprecher im Wohnzimmer zu installieren. Schade, dass es den nicht gibt (für’s Wohnzimmer) - wäre eine zusätzliche Betriebseinnahme :wink:.

Gibt es noch andere typischen Privatentnahmen und gängige %-Regelungen, an die ein Laie nicht denkt, aber das Finanzamt?

Mir selbst fällt nur Telefon, Bewirtung und PKW ein.

Bei der PKW 1% Nutzung (also 12% des PKW Bruttolistenpreises) werden in einem Beispiel 20% als Privatnutzung ohne USt und die verbleibenden 80% als Privatnutzung mit USt gewichtet - das Beispiel sagt nicht, warum gerade 20:80.

Wenn man faul oder spät dran ist, dann sind 30% Telefon und die Aufteilung der 12% PKW in 20 ohne Ust und 80 mit USt hoffentlich sinvolle und akzeptierte Ansätze.

Bei Bewirtung darf man nur 80% der Bewirtungskosten (i.d.R.) absetzen. Setzt man da in der P R A X I S 100% ab und führt 20% als Privatnutzung mit USt auf?

Wie anfangs gefragt, gibt es außer

  • Telefon (30%)
  • PKW (12%)
  • Bewirtung (20%)
    weitere typische Betriebsausgeben, die ein FA-Beamter gerne bezgl. einer pot. Privatnutzung überprüft? [Und wie wären die Kompromiss-%'e?]

Gruß,
Frank

Garage des Geschäftswagens?
Ausstattung des heimischen Arbeitszimmer (falls Arbeitszimmer nicht mehr abgesetzt werden kann?

Garage des Geschäftswagens?
Ausstattung des heimischen Arbeitszimmer (falls Arbeitszimmer
nicht mehr abgesetzt werden kann?

Man wundert sich, das PCs und das Multimedia drum herum davon ausgeschlossen sind. Insbes, bei Sekretärinnen, die spielsüchtig geworden sind.

Servus,

Man wundert sich, das PCs und das Multimedia drum herum davon
ausgeschlossen sind.

das ist noch nicht lange so und zur Verringerung unseres technischen Rückstandes gegenüber Ländern, wo z.B. jeder Berufsschüler einen PC-Arbeitsplatz in der Schule hat, politisch gewünscht, obwohl diese Handhabung gegen die Grundsätze verstößt, die sonst bei Aufwendungen angewendet werden, die teilweise privat veranlasst sind.

Ich habe noch lange Jahre einen Fragebogen gekannt, in dem akribisch aufgelistet werden musste, welche Software installiert war, welche Peripherie vorhanden war etc. („für die Boxen kann ich nichts, die waren gratis dabei“).

Schöne Grüße

MM