Hallo
ich hab schon wieder ne Frage (und später noch eine) wie kann ich das je wieder gut machen…
Wer bekommt den Freibetrag bei geschiedenen Ehepartnern, der Ex-Ehemann zahlt weder Unterhalt noch bekommt er Kindergeld.
Bekommt bei einer neuen Heirat der Frau der neue Ehemann einen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen?
Viele Grüße und sehr großen Dank für evtl Antwort!!
Wenn der Exmann mindestens 75% des Regelunterhalts zahlen würde, stünde ihm auch der hälftige Kinderfreibetrag zu.
Durch entsprechende Erklärung dem Finanzamt gegenüber kann die Exfrau den vollen Kinderfreibetrag auf sich übertragen lassen. Heiratet die Exfrau wieder und zahlt der Vater der Kinder weiterhin nichts, so kann auch eine Übertragung auf den Stiefelternteil erfolgen.
Dazu benötigt man die Anlage K (Zustimmung zur Übertragung Kinderfreibetrag). Anlage K ist übrigens was anderes als Anlage Kind.
http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prt…