Hallo
gibt es irgend eine Chance das die Mutter (geschieden) einen Enlastungsbetrag f. Alleinerziehende bekommt wenn das Kind mit Wohnung auswertig (da wo Kind studiert) gemeldet ist als Hauptwohnsitz?
Reicht es nicht das das Kind an Wocheneenden heimkommt?
Liebe Grüße
Soweit es bei der Haushaltsführung zum Haushalt gehört und nur zu Ausbildungszwecken auswärtig untergebracht ist, geht das.
§ 24b: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html
Anwendungsschreiben: [http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/111,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)