Jahressteuerbesch. u. Steuerbescheinigung ?

eine Bank verschickt die Jahresbescheinigung
(Ausfüllhilfe für Steuererklärung 2006). In dieser steht: das die Jahresbescheinigung nicht die Steuerbescheinigung ersetzt. Im Text steht
„Es ist weiterhin beizufügen,die Steuerbescheinigung der Einkommensteuer Feststellerklärung“ was ist der Unterschied und wo gibt es die ?

mfg

Die Steuerbescheinigung ist die offizielle Bescheinigung für einbehaltenen Zinsabschlag / Kapitalertragsteuer. Diese ist auch zwingend für eine Anrechnung dem Finanzamt im original einzureichen.

Die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG dient dazu, dass dort alle Einnahmen einer Person bei einer Bank aufgeführt worden sind. So kann das Finanzamt diese Beträge kontrollieren, wenn es die Bescheinigung vom Steuerbürger anfordert.

Wem kein Zinsabschlag o. dgl. einbehalten worden ist, der bekommt natürlich keine Steuerbescheinigung sondern nur die Jahresbescheinigung § 24c.

danke für deine Antwort ,wieder was gelernt

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