Strafzettel 0% und Logik

Hallo,

sorry für den zweiten Beitrag in Folge, aber irgendwie packt mich das Thema Steuer und Logik, insbesonders da man hofft, als integrer und logischer Mensch theoretisch alles in allen Lebenslagen a priori et in se richtig zu machen … Betriebsprüfungen und Steuernachzahlungen zeigen einem, dass es nicht immer so geradlinig ist.

(a) ist eine praktische Frage, (b) eine sich logisch anschließende:

(a) Ich schätze, dass Strafzettel nicht als Betriebsausgaben absetzbar sind, selbst wenn Ort und Datum auf dem Strafzettel für z.B. falsches Parken mit einem nachweisbaren Kundenbesuch korrelieren?!

(b) Vorausgesetzt, (a) wird mit ja beantwortet [auch wenn ich dies nicht für logisch halte]. Nun muss der Privatmensch seinen geldwerten Vorteil akribisch versteuern. Mag der Strafzettel 10 EUR betragen und die Parkgebühren in einem benachbarten Parkhaus wären vielleicht 5 EUR gewesen, hätte man dort geparkt. Parkgebühren bei einem Geschäftsbesuch sind sicherlich Betriebsausgaben. Ergo hat sich der Betrieb dank der 10 EUR Privatentnahme 5 EUR Betriebsausgaben gespart. Muss dieser geldwerte Vorteil für den Betrieb nicht als Betriebsausgabe gesehen werden? Im Klartext: Dieser Logik nach müsste der Strafzettel aufgeteilt werden zu 5 EUR Betriebsausgaben und 5 EUR Privatentnahmen.

Welcher § verifiziert bzw. falsifiziert diesen Schluss?

Gruß,
Frank.

Hi,

in der Tat Geldbußen & Co. sind nicht abziehbar. Ebenso § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG

http://bundesrecht.juris.de/estg/__4.html

Grund: Einheit der Rechtsordnung. Eine solche Zahlung soll den Bürger wirtschaftlich treffen und „schmerzen“. Also wäre es ungerecht (Art. 3 GG), wenn bei einigen (dank Steuerminderung) die Geldbuße für das gleiche Delikt geringer wird als beim Privatmann. Merke: Man rast auf der Autobahn immer privat und nie als Betrieb! Der Sprit ist betrieblich, deliktitisches handeln nicht. Würde man Geldbußen zum Abzug zulassen, müsste man vor der Festsetzung immer prüfen, ob betrieblich veranlasst um den Zahlbetrag zu erhöhen. Das wäre zu komplex, also Abzugsverbot.

Zum Ersparten: Die Ertragssteuern in Deutschland sind Ist-Steuern, keine Soll-Steuern. Es wird das tatsächliche besteuert, nicht das mögliche. Also muss ein Betrieb immer auf den tatsächlichen Gewinn Steuern zahlen, nicht auf den, den er nach Meinung des Finanzamtes hätte erzielen können.

Mfg vom

showbee

Also muss ein Betrieb immer auf
den tatsächlichen Gewinn Steuern zahlen, nicht auf den, den er
nach Meinung des Finanzamtes hätte erzielen können.

Schade eigentlich…

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Servus,

in der Tat Geldbußen & Co. sind nicht abziehbar.

hier dürfen wir noch ein bissel Handelskrieg treiben: Bloß Knollen, die von deutschen Behörden kommen, und solche, die von Behörden der EU kommen, sind nicht abziehbar. Interessanterweise solche, die von nationalen Behörden innerhalb der EU kommen, schon - und die von den anderen auch. Lass Deinen polnischen Partner die deutschen Knollen zahlen und zahl ihm die polnischen… Und freu Dich über den Rabatt bei der französischen Gendarmerie, den Dir der deutsche Fiskus gewährt.

Schöne Grüße

MM

Also muss ein Betrieb immer auf
den tatsächlichen Gewinn Steuern zahlen, nicht auf den, den er
nach Meinung des Finanzamtes hätte erzielen können.

Das erinnert mich an den Volksmund, der oft sagt, dass bspw. eine fiktive Miete zu versteuern wäre, wenn man eine Etage seines Hauses einfach leerstehen lässt.

Oder auch Sollbesteuerung genannt :smile:))