Hallo,
sieht man die Menge der bei DATEV SKR03 angebotenen Konten für Umsätze Ausland, dann ist man baff.
Um diese Menge erst einmal zu halbieren, kann man die [technische] Beratung für einen Klienten im Ausland betrachten, die in der BRD nicht steuerbar ist.
[Wenn das stimmt, was man so ergooglet, scheint es egal zu sein, ob man die Beratung vor Ort (im Ausland) oder vom Telefon der heimischen Betriebsstätte aus liefert.
Falls nicht, soll man die folgende Frage auf eine Leistung vor Ort bezogen denken, damit der Ausgangspunkt der Fragestellung eindeutig ist.]
Offensichtlich scheint der Fiskus viel Wert darauf zu legen zu konstatieren, ob die im Innland nicht steuerbare (Auslands-)leistung DORT steuerbar ist oder nicht, und ob es sich um den europäischen Binnenmarkt handelt oder nicht.
Ich nehme einmal an, dass ‚Drittland‘ der ‚Nicht- europäischer Binnenmarkt‘ ist.
Nun, die Klassifizierung Binnenmarkt/Nicht-Binnenmarkt bekommt ein Normalsterblicher vielleicht noch hin, insbes. wenn er Kinder in Schulalter hat.
Aber steuerbar/nicht-steuerbar im Ausland!? Erstens juckt einen das nicht und zweitens: wer schafft es, seine Japanischkenntnisse so up-to-date zu halten, um die dortigen Steuergesetze zu durchforsten, bevor man eine Auslandsrechnung erstellt?
[Ja, Steuerberater, IHK, ausländische Vertretungen … Erstens wissen die Steuerberater es auch erst nach der Betriebsprüfung und zweitens würde man sich doch formale, einschlägige und aktuelle Tabellen vom z.B. BMF erwaten … oder von DATEV.]
Was passiert eigentlich mit pragmatischen Ignoranten, die den Ansatz machen: Was im Innland nicht steuerbar ist, wird’s wohl auch nicht im Ausland sein, wenn ich’s nicht besser weiß! Welche Tragweite erkennt der Ignorant da nicht?
Um konkret zu sein:
- Italien: [Technische] Beratung [vor Ort = Italien]
- USA: [Technische] Beratung [Ort = heimische Betriebsstätte in der BRD: Ich hoffe doch, dass der Ort der Leistung nicht der eigene Hintern ist, sondern die USA, wo die Leistung genutzt wird.]
Zu einfach? Kein Problem! Es geht noch mehr:
USA (Auftraggeber und späterer Auslandsrechnungempfänger) beauftragt Berater aus BRD in Frankreich vor Ort Klienten des Amerikaners zu beraten (z.B. bei einem Messeauftritt).
Gruß,
Frank.