Rentenbesteuerung 2005

Hab mich jetzt mal mit der neuen Rentenbesteuerung 2005 auseinander gesetzt.

Gehe ich recht in der Annahme dass ab 2005 jeder Rentner der zum Pech 2 Kinder und eine Ehefrau (Verdienst Brutto 27.000) hat auch unter der geltenden Freibeträge seine 50 % Rente (6.980 Euro) voll als Gesamtverdienst der Familie zu versteuern hat? Das ergibt zusammen ein versteuerndes Einkommen von insgesamt 29.157 EURO.

Jetzt verlangt das Finanzamt 1 Monatsrente zurück, obwohl nach dem Steuerrecht 2004 noch fast die gleiche Summe der Familie zurück erstattet wurde.

Als Hohn kann man doch nur lesen, dass ein reines Rentnerehepaar ohne Kinder trotz Brutto 37.200 Euro Rente im Jahr gar keine Steuern zu zahlen hat.

Nichts gegen die Rentner, aber hat man in diesem Falle wohl nicht an Paare gedacht die mit nur der einen Rente gar nicht Ihre Kinder ernähren kann und daher die Ehefrau den Lebensunterhalt mit tragen muss….

Meine Fragen:
1.Wie soll in diesem Fall die Steuerklasse der Ehefrau sein, wenn nicht jedes Jahr eine so hohe Rückforderung des Finanzamtes gewünscht ist.
2. Sind dem Rentner (60 %- Schwerbehinderung mit 1%iger Belastbarkeit) seine höheren Medikamenten-Rechnungen mit 720 Euro Pauschal abgedeckt?

Gruß

Bübel

Was die Frage zur Medikamtenrechnung angeht, so kommt es auf eine zumutbare Eigenbelastung gemäß § 33 EStG drauf an, ob sich da überhaupt etwas auswirkt. Das kann man sich aber selbst berechnen, z. B. mit der kostenlosen Software auf http://www.elsterformular.de

Diese Hinweise mit den 37.000 Euro gelten nur, wenn beide Eheleute Rentner sind, dann werden nämlich auch von jedem nur die 50% Rente als Besteuerungsanteil zur Besteuerung herangezogen.

Ist ein Ehegatte normal berufstätig und der andere Renter, so erhöhen sich die Einkünfte dann um 50% der Rente (abzgl. Werbungskostenpauschbetrag).

Es ist hier in der Tat so, dass bisher ein Ertragsanteil für die Besteuerung zu Grunde gelegt wurde, der meist deutlich niedriger war als ab 2005.

Somit ist eine höhere Steuerbelastung ganz normal und auch das, was der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz erreichen wollte.