Hallo
Ein Firmenwagen wurde in der Vergangenheit (–X) als solcher nicht vom FA gewertet, AfA für das Fahrzeug wurde nicht als Betriebsausgabe gewährt (akzeptiert). „Das Fahrzeug kann nicht als Betriebsvermögen anerkannt werden …“
Hätte man ihn dennoch abgeschrieben, wäre der Buchwert zum Anfang eines Steuerjahres X, sagen wir, 100% gewesen. Die Nutzungsdauer wäre 1,5 Jahre gewesen. Was folgt ist alles netto, ohne MWSt.
Der Schwacke Händlereinkaufspreis dagegen ist 150%, der Marktwert sogar 170%. Außerdem hatte der Wagen zu Anfang des Steuerjahres X einen relativ niedrigen KM Stand.
Darf man für das Steuerjahr X nun die AfA für dieses Fahrzeug neu ansetzen und das auch noch mit realistischen AHK/Buchwert und realistischer Nutzungsdauer. Geplant ist, die Nutzungsdauer wg. des geringen KM Standes auf (weitere) 3 Jahre festzulegen.
Geplant ist also, für das Steuerjahr X das Fahrzeug als „Neuzugang“/Privateinlage mit 150% (Dem Schwacke-Preis) aufzunehmen und 33,33% in diesem und den beiden folgenden Jahren abzuschreiben.
Also statt
100% mit 66,67% in X und 33,33% in X+1
neu:
150% (Schwacke) mit 50% in X, X+1 und X+2
Ist solch ein „Schnitt“ (unter der oben geschilderten Voraussetzung - keine (gewährte) Abschreibung bisher) gerechtfertigt und wird er vom FA toleriert.
Falls das FA die Erhöung der Nutzungsdauer nicht akzeptiert, kann man die 150% dann zumindest für die 1,5 Jahre ansetzen?
Eine Motivation dabei ist, (a) realistische Verhältnisse anzusetzen und (b) die Betriebsausgaben auf X, X+1 und X+2 zu verteilen.
Gruß,
Frank