[WerbK] Unfall auf dem Arbeitsweg ab 1.1.07?

Hallo,

eine Frage zur Regelung von Unfällen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Bis 31.12.2006 waren hier ja die Kosten als Werbungskosten ansetzbar.

Wie ist das ab 1.1.2007 geregelt - hier habe ich mehrere divergierende Aussagen, welche stimmt?

  1. Kosten für Unfälle sind gar nicht mehr als WerbK ansetzbar.

  2. Kosten für Unfälle sind nur dann ansetzbar, wenn sie auf der Teilstrecke ab dem 21. Kilometer erfolgt sind, vorher nicht. (Weil alles bis 20km als „privat“ gilt).

  3. Kosten sind wie gehabt vollumfänglich ansetzbar.

Zählen zu den Kosten eigentlich nur die Schäden am eigenen PKW oder auch die des Unfallgegners, die der Steuerpflichtige selbst trägt (um z.B. von seiner HP nicht hochgestuft zu werden)?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hallo Frank,
folgende Ausführungen habe ich dem Buch „Einkommen-Steuererklärung leicht gemacht 2006/2007“ aus dem Haufe-Verlag entnommen:

Unfallkosten durch einen Unfall auf einer Dienstfahrt oder einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind als Werbungskosten abzugsfähig, soweit sie nicht anderweitig ersetzt werden.

Abzugsfähig sind die Aufwendungen zur Beseitigung von Körper- und Sachschäden, Reparaturkosten, Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten. Schadensersatzleistungen gegenüber Dritten, die der Stpfl. unter Verzicht auf die Inanspruchnahme seiner Haftpflichtversicherung selbst getragen hat, können ebenfalss geltend gemacht werden.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruß
Hermann

Hallo Hermann,

vielen Dank für Deine Antwort!

Eine kurze Nachfrage:

„Einkommen-Steuererklärung leicht gemacht 2006/2007“

Steht darin etwas, ob sich die Hinweise auf das Steuerjahr 2006 beziehen oder auch für 2007 gültig sind (da sich ja z.B. die Fahrtkostenregelung für 2007 mit der 20km-Grenze geändert hat)?

Viele Grüße
Frank

Hallo Frank,
ich habe noch einmal nachgeschaut und zitiere:

Schließlich ist zu beachten, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche Kosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten sind. Dies gilt ab 2007 auf für Unfallkosten, unabhängig davon, ob sich der Unfall auf den ersten 20 km oder ab dem 21. km ereignet hat.

Viele Grüße
Hermann

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Hallo Hermann,

danke (und Sternchen :smile: - damit ist die Sache dann ja geklärt. (Wenn auch schade… aber so ist er, der liebe Gesetzgeber).

Viele Grüße
Frank