Ich habe in einer Zeitung gelesen, dass das Finanzamt nur dann die Absetzungen haushaltsnaher Dienstleistungen akzeptiert, wenn eine Rechnung vorgelegt wird, die per Überweisung beglichen wurde.
Zum letzteren erbitte ich die Auskunft, ob eine Überweisung wirklich erforderlich ist (dann müsste ich nämlich meine bisherigen Handwerker in 2007 noch kontaktieren und eine Zahlung per Überweisung vereinbaren.)
Vielen Dank
Gruß / Robert