Bilanzierungspflicht Gewerbebetrieb

Hallo,

also Herr A. erzielte mit seinem Gewerbebetrieb im Jahr 2006 einen nicht erwarteten Gewinn von rund 34.000€. das Jahr davor hatte er lediglich einen Gewinn von 20.000€.
Nun hat er gelesen, dass die Grenze für die Aufstellung seiner Betriebseinnahmen und -ausgaben in einer Einnahme-Überschussrechnung bei 30.000€ liegt und darüber eine Bilanz erstellt werden muss. Kann das Finanzamt nun von ihm verlangen, dass er nachträglich für das Jahr 2006 noch bilanziert oder bezieht sich diese Pflicht dann erst auf das kommende Jahr?
Und was, wenn absehbar ist, dass er in 2007 einen wesentlich geringeren Gewinn als 30.000€ haben wird (da er nun hauptberuflich angestellt und nur noch als Nebeneinkommen das Gewerbe betreibt).

Viele Grüße

Frauke

also Herr A. erzielte mit seinem Gewerbebetrieb im Jahr 2006
einen nicht erwarteten Gewinn von rund 34.000€. das Jahr davor
hatte er lediglich einen Gewinn von 20.000€.

Hallo,

das FA wird die 34.000 Euro erst im Jahr 2007 sehen, also wird es die Bilanzierungspflicht erst auf den 01.01.2008 anordnen. Ein Start im Wirtschaftsjahr ist nicht möglich, eine Rückwirkung wäre ebenso faktisch unmöglich.

Mfg vom

showbee

Hallo,

vielen dank für die Auskunft, dann hat Herr A. ja noch mal glück gehabt, jedenfalls für letztes Jahr.

Viele Grüße

Frauke

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