Pflicht zur Abgabe Steuererklärung
Hallo,
… der Arbeitnehmer keine Freibeträge eingetragen hat, ist er
nicht zur Steuererklärung verpflichtet.
aus welchem Kaffeesatz hast du das rausgelesen?
Hier empfehle ich die Lektüre von § 46 EStG
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p46.html
Der Fragende hat einen Steuerpflichtigen beschrieben, der sehr wohl zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und dies ohne besondere Aufforderung vom Finanzamt.
Da jedoch z.B. für die 2.000 EUR pauschale Werbungskosten,
Quatsch, sowohl von der Höhe
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p9a.html
als auch von der Wirkungsweise dieses Pauschbetrags, denn der wird gleich beim Steuerabzug berücksichtigt.
sowie evtl. weitere abzugsfähige Sonderausgaben, wie auch,
durch die Progression, zuviel gezahlte Steuern flöten gehen,
schön pauschal, damit kann der Fragende sicher viel anfangen
empfiehlt es sich dennoch eine Steuererklärung zu machen.
na prima, dann ist der Fragende in Erwartung einer fetten Erstattung vom Finanzamt…
Aber es kann auch anders kommen und das böse Finanzamt setzt einfach zusätzliche Steuern fest.
Nebeneinkünfte: Zinsen, ca. 6.000,00 € jährl. seit 5 Jahren.
Da es die Quellenbesteuerung gibt, wird dafür evlt. auch
ZUVIEL Steuern gezahlt. Oder kommen die Erträge alle aus einem
Topf, für den der Freibetrag komplett in Anspruch genommen
wird. Dann wäre es egal.
ja was, ist es egal oder nicht
Ich EMPFEHLE auch für mehrere Jahre rückwirkend eine
Abrechnung mit dem Finanzamt zu machen. Es sollte was
rauskommen. Außer … und kein Weihnachtsgelt/Urlaubsgeld.
schön prägnant und so treffend…
Fazit:
lass es, derartige Tipps helfen dem Fragenden nicht.
Schöne Grüße
Cirwalda