Verpflegungsmehraufwand

Hallo,
angenommen, ein AN muss berufsbedingt die Arbeitsstätte (Büro) wechseln, 300 km Entfernung vom Wohnort. Wechsel ist im Rahmen des Arbeitsvertrages vereinbart/möglich. Die Übernachtungskosten übernimmt AG.
Der Verpflegungsaufwand (für doppelte Haushaltsführung, 24 Std. außer
Haus) wird für 3 Monate vom AG bezahlt. Danach ist dieser Aufwand über die Einkommensteuererklärung absetzbar.
a) Erhält man den vorher vom AG gezahlten Betrag in voller Höhe oder findet
dieser Betrag nur „anteilmäßig“ Berücksichtigung (Steuer- und
Abgabenanteil).
b) Ist eine Eintragung in der LSt-Karte möglich ?
Grüße
BW

Danach ist dieser

Aufwand über die Einkommensteuererklärung absetzbar.
a) Erhält man den vorher vom AG gezahlten Betrag in voller
Höhe oder findet
dieser Betrag nur „anteilmäßig“ Berücksichtigung (Steuer- und
Abgabenanteil). Findet nur bei der Einkommenssteuer Berücksichtigung, d.h. vom Einkommen werden der Verpflegungsmehraufwand abgezogen und von dem verbleibenden Einkommen wird die Einkommenssteuer berücksichtigt.
b) Ist eine Eintragung in der LSt-Karte möglich ?

Ja, wenn der normale Arbeitnehmerpauschbetrag überschritten wird, lies bitte hier:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0062.htm