Hallo,
ergänzend zur unten stehenden Diskussion der Unfallkosten bei Fahrten zur Arbeit noch eine kleine Zusatzfrage:
Wie sieht es eigentlich aus, wenn sich bei der Heimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ein Unfall ereignet?
Wären die dadurch entstehenden Aufwendungen dann als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank
Hi !
Ja, sind abzugsfähig, da auch dem Arbeitsweg (dazu zählen sowhl der Hin- als auch der Rückweg) passiert. Die erfolgten Versicherungserstattungen (Haftpflicht, Kasko, Berufsgenossenschaft) sind von den entstandenen Kosten abzuziehen und somit nur die „Netto-Kosten“ abzugsfähig.
BARUL76
Hallo Barul,
vielen Dank für Deine Antwort!
Hierzu noch eine Verständnisfrage:
Ja, sind abzugsfähig, da auch dem Arbeitsweg (dazu zählen
sowhl der Hin- als auch der Rückweg) passiert.
Wenn es abzugsfähig ist, weil es auf dem Arbeitsweg passierte, müssten dann nicht auch die Unfälle direkt auf dem Arbeitsweg noch abzugsfähig sein?
Bzgl. Diskussion unter http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Bzw. wenn diese es nicht mehr sind, weshalb ist es dann der Unfall auf der Heimfahrt des doppelten Haushalts unter dieser Prämisse noch?
Danke
und viele Grüße
Frank
Hallo,
nach meinen Informationen sind Unfallkosten infolge eines Unfalls auf einer Familienheimfahrt ab 2007 nicht mehr berücksichtigungsfähig.
Viele Grüße
Hermann