Hallo Zusammen,
angenommen Person A heiratet Person B und beide entscheiden sich für das Ehegattensplitting III/IV, da Person B weniger verdient und nur halbtags arbeitet.
Kann jemand helfen und sagen, wie sich die prozentualen Abzüge (Person A verdient ca. 50000EUR ist in der Kirche, wohnt in Bayern und ist pflichtversichert mit ca. 14%) von Steuerklasse I auf Steuerklasse III verändern.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Christoph