Firmenwagen ohne Abgaben?

Liebe wer-weiss-was Mitglieder,
ich habe eine kleine Frage was Firmenwagen betrifft.
Ich habe mich bereits im Internet erkundigt und weiß daher, dass bei einem Firmenwagen welcher zugleich auch als Privatwagen genutzt wird ein gewisser Betrag, welcher am Gehalt gemessen wird wohl oder übel fällig wird. Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Wenn dieser Firmenwagen von einer Person privat genutzt wird, welche kein eigenes Einkommen hat, weil er z.B. noch Schüler ist und den Wagen nutzt um im elternlichen Betrieb zu helfen (Teile besorgen, Geschäftsfahrten, fahrten zur Wartungstelle usw…) müssen dann auch hier abgaben gezahlt werden? Und wenn ja wie werden diese bemessen?
Für eure Antworten bedanke ich mich im vorraus.

Hallo,

da bestehen wohl 2 Mißverständnisse:

  1. Versteuerung privater Nutzungsvorteil

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überläßt, wird der private nutzungsvorteil nicht als % des Gehaltes bemessen. Entweder ist es 1 % des Bruttolistenneupreises des Pkw + Sonderausstattung oder der Anteil der tatsächlichen Kosten im Verhältnis der betrieblich gefahren zu den privat gefahren km.

  1. Angehörige
    Läßt der Arbeitnehmer andere Personen mit dem Pkw fahren, so ist das sein Privatvergnügen. Der private Nutzungsvorteil entfällt nicht…er hat ja auch die Kosten erspart, die ansonsten für Sohnemanns Auto angefallen wären…

Zusatzfragen (weils gerade dazu passt)

Hallo,

Hallo auch,

  1. Versteuerung privater Nutzungsvorteil
    …Entweder ist es 1 % des Bruttolistenneupreises des Pkw +
    Sonderausstattung

Kann der AG den privaten Anteil an km in der Höhe festlegen / begrenzen (km/Jahr)?
Wenn gleichzeitig die Führung eines Fahrtenbuches verlangt wird, was wird Abrechnungsgrundlage für den AN ?
Und werden die Fahrten von zuhause ins Büro als Privatfahrt angerechnet ?
Grüße
BW