Hallo,
weiß jemand, ob es möglich ist, den Verpflegungsmehraufwand (fürs Ausland) steuerlich geltend zu machen, obwohl man vom Arbeitgeber Geld in Höhe von 42 Euro (pro Tag) erhalten hat?
Oder wäre das dann eine doppelte Abschreibung und somit nicht zulässig?
Danke und viele Grüße
Karo