Verpflegungsmehraufwand

Hallo,

weiß jemand, ob es möglich ist, den Verpflegungsmehraufwand (fürs Ausland) steuerlich geltend zu machen, obwohl man vom Arbeitgeber Geld in Höhe von 42 Euro (pro Tag) erhalten hat?
Oder wäre das dann eine doppelte Abschreibung und somit nicht zulässig?

Danke und viele Grüße
Karo

Hi,

Die Erstattung des Arbeitgebers kürzt die Werbungskosten, d.h. wenn gleichviel Werbungskosten für Mehraufwand für Verpflegung anzusetzen sind wie auch erstattet wurde, bleibt nichts übrig zum von der Steuer absetzen.

Schöne Grüße
C.