hier meine rein informativen Fragen, ohne persönlichen Bezug:
a) Wenn ich es richtig verstanden habe, darf man als abhänig beschäftigten Hauptberufstätiger einen 400 EUR-Nebenjob haben, ohne dass es zu einer persönlichen Steuermehrbelastung kommt. (Argbeitgeber errichtet Pauschale). - ist das richtig?
b) muss man eine solche Beschäftigung dennoch beim Finanzamt in der Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerkarte aus dem Hauptberuf)angeben? Falls anmeldepflichtig - welche Papieranlage verwendet man?
Wie wird sichergestellt, dass diese monatlichen 400 EUR nicht doch mit dem persönlichen Steuersatz nochmal als Einkommen versteuert werden?
c) Falls man in einem Monat mehr als für 400 EUR arbeit leistet (z.B. Überzeit) dafür im nächsten weniger - ist es dann rechtlich zugelassen, die mehrarbeit im Folgemonat auszahlen zu lassen und so in beiden Monaten auf EUR 400 zu kommen, oder muss die Auszahlung zwingend analog der geleisteten Arbeit erfolgen?
d) ich habe gehört es gäbe eine Beschäftigungsart „Geringfügige Beschäftigung“ o. ä. wobei die Anzahl der im Jahr gearbeitet Tage 65(?) nicht überschreiten und der tägliche Lohn nicht mehr als EUR 60 betragen darf? Gibt es sowas? Gilt hierbei auch die 400 EUR-Grenze?
a) Wenn ich es richtig verstanden habe, darf man als abhänig
beschäftigten Hauptberufstätiger einen 400 EUR-Nebenjob haben,
ohne dass es zu einer persönlichen Steuermehrbelastung kommt.
(Argbeitgeber errichtet Pauschale). - ist das richtig?
Das ist richtig. Man kann auch mehrere Mini-Jobs haben, darf aber im Monat die Grenze von 400 Euro nicht überschreiten.
b) muss man eine solche Beschäftigung dennoch beim Finanzamt
in der Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuerkarte aus dem
Hauptberuf)angeben? Falls anmeldepflichtig - welche
Papieranlage verwendet man?
Wie wird sichergestellt, dass diese monatlichen 400 EUR nicht
doch mit dem persönlichen Steuersatz nochmal als Einkommen
versteuert werden?
Wenn der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer abführt, ist damit der Mini-Job steuerlich erledigt. Muss also nirgends in der Einkommensteuererklärung erklärt werden.
c) Falls man in einem Monat mehr als für 400 EUR arbeit
leistet (z.B. Überzeit) dafür im nächsten weniger - ist es
dann rechtlich zugelassen, die mehrarbeit im Folgemonat
auszahlen zu lassen und so in beiden Monaten auf EUR 400 zu
kommen, oder muss die Auszahlung zwingend analog der
geleisteten Arbeit erfolgen?
Ganz korrekt wäre bei Überschreitung der 400 Euro = volle Sozialversicherungspflicht und zweite Lohnsteuerkarte
Es gibt aber eine Sonderklausel: Für den Fall, dass einmalig z.B. wegen Krankheit oder Urlaub anderer Kollegen die Grenze von 400 Euro überschritten wird und diese sich in den nächsten Monaten wieder ausgleicht (also insg. im Jahr nicht über 4.800 Euro), passiert nichts.
d) ich habe gehört es gäbe eine Beschäftigungsart
„Geringfügige Beschäftigung“ o. ä. wobei die Anzahl der im
Jahr gearbeitet Tage 65(?) nicht überschreiten und der
tägliche Lohn nicht mehr als EUR 60 betragen darf? Gibt es
sowas? Gilt hierbei auch die 400 EUR-Grenze?
Nein das ist eine ganz andere „Baustelle“ das sind die sogenannten „Kurzfristig Beschäftigten“
d) ich habe gehört es gäbe eine Beschäftigungsart
„Geringfügige Beschäftigung“ o. ä. wobei die Anzahl der im
Jahr gearbeitet Tage 65(?) nicht überschreiten und der
tägliche Lohn nicht mehr als EUR 60 betragen darf? Gibt es
sowas? Gilt hierbei auch die 400 EUR-Grenze?