Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine allgemeine Fragen an Euch Experten hier
Wenn jemand vergißt seine Steuererklärung rechtzeitig abzugeben was passiert dann?
Kann er dann diese Nachreichen. Was für Gründe muss er dafür angeben?
Reicht da wenn er sage, dass er die Lohnsteuer von 2003 auch erst
im Mai 2006 erhalten habe?
Oder ist ein Autonfall im November eine Begründung?
Oder was kann man als Argumentation vorbringen?
Besten Dank schon mal im voraus.
Gruß Matthias
Wenn jemand vergißt seine Steuererklärung rechtzeitig
abzugeben was passiert dann?
Wenn man etwas wiederzubekommen hätte, hat man wohl Pech gehabt, wenn man etwas nachzahlen muß, riecht es nach Ärger.
Reicht da wenn er sage, dass er die Lohnsteuer von 2003 auch
erst im Mai 2006 erhalten habe?
Wohl kaum.
Oder ist ein Autonfall im November eine Begründung?
Ein Autounfall im November 2006 kann wohl kaum als Begründung dafür dienen, dass man die Steuererklärung 2004 nicht abgeben konnte.
Oder was kann man als Argumentation vorbringen?
Mir fällt da nichts ein.
Oder ist ein Autonfall im November eine Begründung?
Ein Autounfall im November 2006 kann wohl kaum als Begründung
dafür dienen, dass man die Steuererklärung 2004 nicht abgeben
konnte.
Naja, wenn man freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat man doch 2 Jahre Zeit, also für 2004 dann bis 31.12.2006. Wenn man erklären kann, warum nicht abgegeben, könnte man gleich einen Antrag beifügen für die Widereinsetzung in vorherigen Stand. So stelle ich mir das vor.
Wenn also keine Nachzahlung droht, würde ich versuchen die Erklärung einzureichen mit Bergründung und diesen Antrag. Dazu vielleicht noch mal googlen.
Wenn also keine Nachzahlung droht, würde ich versuchen die
Erklärung einzureichen mit Bergründung und diesen Antrag. Dazu
vielleicht noch mal googlen.
Interessant, Miezekatze.
Und was schlägst du vor, wenn eine Nachzahlung droht?
Es grüßt spitzbübisch
Berta
Hallo,
es kann gut sein, dass das Bundesverfassungsgericht die Abgabe für die Jahre 2000 - 2004 noch möglich macht. Falls das FA die Bearbeitung von Erklärungen vor 2005 ablehnt, einfach Einspruch einlegen mit Hinweis auf Aktenzeichen 2 BvL 55/06. Dann bleibt der Bescheid bis zu Klärung offen.
Gruß
Denis