Hallo,
hätte eigentlich nur ne ganz kleine Frage:
Ein Einzelunternehmer (Einnahme-Überschuss-Rechnung) macht sich grad Gedanken über die Gewerbesteuer.
Wie er durch Nachfragen beim Finanzamt weiß, ist die Gewerbesteuer, die er für letztes Jahr geblecht hat als Betriebsausgabe abziehbar.
Diese Erkenntnis findet er ja soweit ganz schön, alles was abziehbar ist spart ja bekanntlich Steuern.
Jetzt stellt sich ihm nur die Frage, wo kommt die Betriebsausgabe Gewerbesteuer rein in das Formular EÜR, sein Vorschlag wäre zu sonstige Betriebsausgaben (Zeile 42)?? Weil als alles andere passts seiner Ansicht nach nicht.
Und als sehr vorrausdenkender Mensch fragt er sich auch gleich noch, ob sämtliche gezahlte Gewerbesteuer abziehbar ist. Also bereits festgesetzte und die Vorrauszahlungen??
Wenn dem so ist, dann müsste ja eine eventuelle Erstattung im nächsten Jahr als Einnahme angegeben werden (wofür auch wieder kein Feld zur Verfügung steht, wären, dann wohl sonstige nicht umsatzsteuerbare Einnahmen).
Was dem Unternehmer dann jedoch etwas spanisch vorkommt, ist dass, wenn die Gewerbesteuer wirklich schon beim EÜR Formular die Gewinne mindert, die Gewerbesteuer seiner Ansicht nach doppelt berücksichtig würde. Denn ein Teil des Gewerbesteuer-Messbetrages wurde ja schon auf die Einkommenssteuer angerechnet. Kann ihm das vielleicht wer erklären, vielleicht ist die Gewerbesteuer, dann doch nicht auch als Betriebsausgabe abziehbar???
Wäre nett wenn ihr den kleinen Unternehmer aus seiner Unwissenheit aufklären könntet.
Liebe Grüße
Jogi
Hallo,
die GewSt mindert tatsächlich „doppelt“. Zum einen mindert sie den
Gewinn und somit auch den Gewerbeertrag zum anderen wird pauschal das
1,8fache des Messbetrages auf die ESt angerechnet.
Die GewSt ist bei 4/3 Rechnung nach Zu- und Abfluss zu behandeln, also
gehören ins Jahr 2006 bspw. auch Nachzahlungen für 2005, wenn sie in
2006 gezahlt wurden. Die Erstattungen sind dann Betriebseinnahmen
(wahlweise negative Betriebsausgaben).
Mfg vom
showbee
Jetzt stellt sich ihm nur die Frage, wo kommt die
Betriebsausgabe Gewerbesteuer rein in das Formular EÜR, sein
Vorschlag wäre zu sonstige Betriebsausgaben (Zeile 42)?? Weil
als alles andere passts seiner Ansicht nach nicht.
Kommt in Zeile 49: übrige Betriebsausgaben, so schlägt es mir mein Lexware vor.
Danke für die Antworten.
Ich kanns gar nicht glauben, dass es in Deutschland echt „Ausgaben“ gibt die die Steuern doppelt mindern. Ist den Herren Politiker wohl noch nicht aufgefallen, sonst hätte man es sich schon abgeschafft.
Lg Jogi
Hallo,
nein, ist alles beabsichtigt, aber an eine Abschaffung wird auch schon wieder
gedacht. Früher gab es nur den Betriebsausgabenabzug (Also Minderung der Steuer
durch Minderung der Bemessungsgrundlage). Im Wege der Steuerreförmchen der
letzten Jahre sollten Personenunternehmen entlastet werden und eine Anrechnung
auf die ESt wurde eingeführt. Nunmehr soll die Gewerbesteuer (mal wieder)
reförmchend werden und auch ein Abzug als Betriebsausgabe soll nun generell
entfallen (von diesem profitieren ja Kapitalgesellschaften und
Personenunternehmen).
Mfg vom
showbee
Servus Jogi,
nein, das war sehr lange Zeit anders. Die Verminderung der ESt abhängig von der GewSt (je nach Hebesatz meistens keine volle Anrechnung) sollte zur Annäherung der Belastung von gewerblichen Einzelunternehmern und Freiberuflern dienen. Schon allein der dadurch verringerte Aufwand um gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe im Zusammenhang Abgrenzung freiberuflicher Tätigkeit dürfte es wert sein.
Viel einfacher wäre natürlich eine Abschaffung der Gewerbesteuer, die eigentlich ein Relikt aus dem mittelalterlichen Zunftwesen ist. Damit würde aber auch ihre politische Wirkung, die Verschaffung eines (faktisch minimalen) Gestaltungs- und auch Verantwortungsspielraums für die Gemeinden, aufgehoben. So kommts, dass sie weiterhin im Steuersystem irrlichtert und dazu noch die eigentlich wenig systematische (Teil)anrechnung einer Steuer auf eine andere eingeführt wurde.
GewSt als Betriebsausgabe wird übrigens aller Voraussicht nach ab 2009 nicht mehr sein. Wieder eine schöne Rechenoperation (Bestimmung der Gewerbesteuerrückstellung unter Berücksichtigung ihrer Abziehbarkeit) weniger…
Schöne Grüße
MM