Hallo,
habe folgendes Problem:
Ein Abgeordneter im Ruhestand erhält in 2005 nach dem Diätengesetz 1968 Ruhegeld. Meine Frage: Wonach besteuern? §22 Nr.4 oder nach dem Ertragsanteil.
Der gleiche Steuerpflichtige erhält außerdem Zahlungen aus der Hilfskasse des Landtags NRW. Gleiches Problem wie oben.
Es wäre toll, wenn jemand mir einen Tipp geben könnte, denn ich bin wirklich ratlos!
Vielen Dank