Rentenbesteuerung für Rente Diätengesetz 1968

Hallo,
habe folgendes Problem:

Ein Abgeordneter im Ruhestand erhält in 2005 nach dem Diätengesetz 1968 Ruhegeld. Meine Frage: Wonach besteuern? §22 Nr.4 oder nach dem Ertragsanteil.

Der gleiche Steuerpflichtige erhält außerdem Zahlungen aus der Hilfskasse des Landtags NRW. Gleiches Problem wie oben.

Es wäre toll, wenn jemand mir einen Tipp geben könnte, denn ich bin wirklich ratlos!

Vielen Dank

Einzutragen sind die Versorgungsbezüge als Abgeordneter ja auf der Anlage SO, so dass die Besteuerung nach § 22 Nr. 4 erfolgt.

Was ist die Hilfskasse NRW?
Warum bekommt man von denen Geld?

Es handelt sich um eine Leibrente im Sinne des §22 Nr.1 EstG, die er von der Hilfskasse des Landtags NRW bezieht.