Freibetrag Zinseinkünfte für Ehepaare

Hallo,

wenn ein Ehemann ein Konto auf seinen eigenen Namen (kein Gemeinschaftskonto) besitzt und im Laufe des Jahres Zinseinkünfte erzielt, die höher als 750 Euro liegen, jedoch nicht 1500 EUR überschreiten, kann er dann auch Freistellungsauftrag über 750 EUR erteilen, solange seine Ehefrau ihren Freibetrag nicht ausgeschöpft hat, oder muss es sich um ein Gemeinschaftskonto des Ehepaars halten?

um es ein wenig konkreter zu formulieren, ist es unerheblich bei mehreren Konten, ob Gemeinschaftskonto oder Konto eines Ehepartners, wieviel Zinsen ich freistellen lasse( auch über 750,00 EUR für ein Konto, dass nur auf den Namen eines Ehepartners läuft, solange die Gesamtsumme aller Konten einer Ehegemeinschaft nicht die Höchstsumme von 1500,00 überschreitet?

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Richtig erkannt. Der Freibetrag zählt insgesamt, egal wer der Eigner der Konten ist.

Hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

im Absatz 4