Gewinn aus Handel auch ohne Gewerbeanmeldung

Angenommen man würde bei Ebay, oder auch auf Flohmärkten und von Privat leere Tintenpatronen kaufen und am Jahresende die gesammelten Patronen gewinnbringend an ein Verwertungsunternehmen verkaufen.
Wie und wo kann man diesen Gewinn (bzw. Ausgaben und Einnahmen) am besten in der Steuererklärung unterbringen ohne ein Gewerbe anzumelden?
Muss man die Namen der Personen, von denen man die Tintenpatronen gekauft hat, nennen?
Was sagt das Finanzamt zu Kaufaktivitäten, die nicht durch schriftliche Belege belegt werden können?

Servus,

dieses:

Angenommen man würde bei Ebay, oder auch auf Flohmärkten und
von Privat leere Tintenpatronen kaufen und am Jahresende die
gesammelten Patronen gewinnbringend an ein
Verwertungsunternehmen verkaufen.

ist ein Gewerbebetrieb.

Wie und wo kann man diesen Gewinn (bzw. Ausgaben und
Einnahmen) am besten in der Steuererklärung unterbringen ohne
ein Gewerbe anzumelden?

Dem FA ist das egal, ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht.

Muss man die Namen der Personen, von denen man die
Tintenpatronen gekauft hat, nennen?

Nein, dazu ist man nicht gezwungen: Es gibt keine Verpflichtung, Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Wenn nicht, dann nicht.

Was sagt das Finanzamt zu Kaufaktivitäten, die nicht durch
schriftliche Belege belegt werden können?

Ggf. muss der Gewinn durch das FA geschätzt werden. Sieht in der Regel nicht so schön aus (für den Steuerpflichtigen).

Schöne Grüße

MM

Angenommen man würde bei Ebay, oder auch auf Flohmärkten und
von Privat leere Tintenpatronen kaufen und am Jahresende die
gesammelten Patronen gewinnbringend an ein
Verwertungsunternehmen verkaufen.

Hallo,

das ist eindeutig ein Gewerbe nach Gewerbeordnung (und auch Einkommensteuer- und Gewerbesteuergesetz). Die Nichtanzeige des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 GewO ist es gem. § 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Also ab zum Amt und anmelden!

Mfg vom

showbee