Verkauf eines Firmenwagens nach Abschreibung

Hallo,
folgendes Problem.
Ein Selbständiger will seinen Firmenwagen im Jahr nach der vollen Abschreibung verkaufen.
Kann er den Wagen zu jedem Preis verkaufen? (es gibt „Stammtisch-Tipps“, die zu einem Verkauf zu „1 Euro“ raten).
Oder wird vom FA im Zweifelsfall der Wert aus der Schwacke-Liste herangezogen?
Bei einem Verkauf an Privat - ist trotzdem eine MwSt. abzuführen?

Danke und Gruß
Norbert

Hallo,
folgendes Problem.
Ein Selbständiger will seinen Firmenwagen im Jahr nach der
vollen Abschreibung verkaufen.
Kann er den Wagen zu jedem Preis verkaufen? (es gibt
„Stammtisch-Tipps“, die zu einem Verkauf zu „1 Euro“ raten).
Oder wird vom FA im Zweifelsfall der Wert aus der
Schwacke-Liste herangezogen?

Klar kann er zu jedem Preis verkaufen. Fehlt noch, dass das FA die Preise diktiert. Da der Buchwert bei einem voll abgeschriebenen Wagen 0 ist, muss aber der ganze Verkaufspreis als Veräußerungsgewinn versteuert werden. Die Vermeidung dieses Veräußerungsgewinns haben die Stammtisch-Tipps zum Ziel, wenn offiziell 1-EUR als Verkaufspreis empfohlen wird.

Bei einem Verkauf an Privat - ist trotzdem eine MwSt.
abzuführen?

Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer muss auch bei einem Verkauf an Privat USt in Rechnung stellen (und abführen). Je geringer der offizielle Verkaufspreis, desto geringer ist auch die abzuführende USt.

Gruß
Denis

Hallo,

entgegen meinem Vorschreiber kann ich nur davon abraten „inoffizielle“ Kaufpreise
etc. zu vereinbaren, das wäre Steuerhinterziehung = Straftat! Verkauf erfolgt zum
tatsächlichen Preis den man am Markt erzielt, ein Verkauf für 1,- Euro an
Angehörige (damit diese den Wagen mit hohem Gewinn weiterschieben) wäre
Gestaltungsmißbrauch und wird schnell aufgedeckt. Verkauft man tatsächlich als
Unternehmer bspw. für 2.000 Euro und gibt im Buchwerk nur 1,- Euro Privatentnahme
an, ist das schlicht Steuerhinterziehung. Insoweit ist auf Stammtischgeschwätz
nichts zu geben.

der showbee

Hallo Showbee,

es ist nicht notwendig gleich mit der Moralkeule zu kommen, wenn jemand bestimmte Dinge erläutert bekommen möchte. Selbt wenn ein abgeschriebener Wagen für 1 Euro ins Privatvermögen geht (und später veräußert wird), würde ich nicht automatisch von Steuerhinterziehung ausgehen, da es hier so was wie Schamfristen gibt. Stammtischtipps würde ich auch nicht generell schlecht machen, da es hier auch Schlaue gibt.

Gruß
Denis

Hallo Showbee,

es ist nicht notwendig gleich mit der Moralkeule zu kommen,
wenn jemand bestimmte Dinge erläutert bekommen möchte. Selbt
wenn ein abgeschriebener Wagen für 1 Euro ins Privatvermögen
geht (und später veräußert wird), würde ich nicht automatisch
von Steuerhinterziehung ausgehen, da es hier so was wie
Schamfristen gibt. Stammtischtipps würde ich auch nicht
generell schlecht machen, da es hier auch Schlaue gibt.

Hallo Denis,

kein wenigstens noch auf einem Auge mit 50% Sehfähigkeit ausgestatteter Betriebsprüfer wird dir die Übernhahme eines 6 Jahre alten Autos zu 1€ in das Privatvermögen durchgehen lassen.

Ja, im Zweifelsfall wird das Finanzamt den Wert aus der Schwackeliste heranziehen - das wollte der Fragesteller ursprünglich wissen.

Ansonsten geb ich Showbee durchaus Recht, denn steuerliche Gestaltung ist das nicht mehr.

Grüße
Chris

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Ein Blick in den § 6 EStG wird auch Dich erkennen lassen, dass da was von Teilwert und nicht von Buchwert steht. Selbst die älteste Rostlaube kriegt man heutzutage beim Polen um die Ecke für ein paar hundert Euro los…
Also immer schön das Gesetz lesen und zitieren und nicht Stammtischgewäsch verbreiten!

Gruß,
b_p_o

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Auch gerne hergenommen zur Bewertung:

http://www.autobudget.de/;jsessionid=2915270B9546F07…

Kamerad,

das ist grundsätzlich Unsinn.

Das FA kommt mit der Schwacke-Liste. Ich kenne die Fälle aus so mancher BP. Der BPiste präsentiert einen Ausdruck aus dem Internet. Wenn der Verkäufer dann keine Argumente hat, warum er den Pkw verschleudert hat, vermutet das FA, dass der Pkw zunächst entnommen und dann aus privaten Gründen übertragen wurde.

Der Verkäufer hat die Entnahme mit FA`s Schwacke-Wert zu versteuern. Wenn das FA ganz gemein ist, wird noch diskutiert, ob eine Schenkung bzw. gemischte Schenkung an den „Käufer“ stattgefunden hat.

Wenn es sich um einen Ferrari handelt, und der Steuerpfl. schon vorher unangenehm aufgefallen ist, mag auch die Steuerfahndung eingeschaltet werden. Das machen sie bei kleinen Beträgen einfach aus Bequemlichkeit nicht…

Gewährleisungspflicht bedenken!
Hallo,

und nicht vergessen:
Da der Selbständige nicht als Privatmann handelt, so muss er auf den Firmenwagen auch noch ein Jahr Gewährleistung übernehmen wenn er den Wagen an einen Privatmann verkauft.

Grüße von
Tinchen

Hallo

kein wenigstens noch auf einem Auge mit 50% Sehfähigkeit
ausgestatteter Betriebsprüfer wird dir die Übernhahme eines 6
Jahre alten Autos zu 1€ in das Privatvermögen durchgehen
lassen.

bei 6 Jahren natürlich noch nicht.

Ja, im Zweifelsfall wird das Finanzamt den Wert aus der
Schwackeliste heranziehen - das wollte der Fragesteller
ursprünglich wissen.

Es bedeutet aber nicht, dass sich das FA mit der Schwacke-Liste automatisch durchsetzt. Es zählen immer zuerst die Unterlagen des Steuerpflichtigen. Wenn diese halbwegs plausibel sind, gibt es keine Schwacke-Liste.

Ansonsten geb ich Showbee durchaus Recht, denn steuerliche
Gestaltung ist das nicht mehr.

Ich denke, dass wir zu wenig Infos haben, um das zu berurteilen.

Gruß
Denis

Das FA kommt mit der Schwacke-Liste. Ich kenne die Fälle aus
so mancher BP. Der BPiste präsentiert einen Ausdruck aus dem
Internet. Wenn der Verkäufer dann keine Argumente hat, warum
er den Pkw verschleudert hat, vermutet das FA, dass der Pkw
zunächst entnommen und dann aus privaten Gründen übertragen
wurde.

Wer sich von der Schwacke-Liste beeindrucken läßt und keine Argumente hat, ist selbst schuld. Wer einen Kaufvertrag vorlegt und es beim Preis nicht zu toll getrieben hat, muss nichts befürchten. Dann muss das FA seine Schwacke-Liste ganz schnell wieder einpacken.

Wenn es sich um einen Ferrari handelt, und der Steuerpfl.
schon vorher unangenehm aufgefallen ist, mag auch die
Steuerfahndung eingeschaltet werden. Das machen sie bei
kleinen Beträgen einfach aus Bequemlichkeit nicht…

Bitte keine Horrorszenarien hier konstruieren.

Servus Denis,

abgesehen davon, dass eben noch von einer Entnahme zu einem angeblichen Teilwert von 1 € die Rede war, würde mich dieses hier:

Dann muss das FA seine Schwacke-Liste ganz schnell wieder einpacken.

doch näher interessieren. Wie hast Du denn das in Deiner Bp-Praxis erreicht, dass ein einmal aufgegriffener unplausibel niedriger Teilwert oder auch Veräußerungspreis so einfach wieder ganz schnell zu den Akten gelegt worden ist?

Die einzige Chance ist, dass man solche ganz systematisch abgeprüften Situationen von Anfang an nicht mit auffälligen Zahlenwerten gestaltet. Wenn sie mal auffallen, ists gar nicht mehr so schnell und einfach abzuhandeln.

Oder hast Du da einen Trick in der Kiste, der das oben Zitierte besser untermauern könnte?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Dann muss das FA seine Schwacke-Liste ganz schnell wieder einpacken.

doch näher interessieren. Wie hast Du denn das in Deiner
Bp-Praxis erreicht, dass ein einmal aufgegriffener unplausibel
niedriger Teilwert oder auch Veräußerungspreis so einfach
wieder ganz schnell zu den Akten gelegt worden ist?

Keiner hat vorgeschlagen, einen PKW mit einem eindeutigen Wert einfach mit 1€ auszubuchen. Habe nur den Hintergrund des Stammtischtipps mit 1€ erklärt, nicht empfohlen, das in jedem Fall so zu machen.

Oder hast Du da einen Trick in der Kiste, der das oben
Zitierte besser untermauern könnte?

Wenn mir aber das FA bei einem 10 Jahre alten Wagen mit der Schwacke-Liste kommt und sagt, der ist noch 2.500 € wert, dann belege ich mit 2 erfolglosen Verkaufsanzeigen, dass der Wagen noch nicht mal für 500 € verkauft werden konnte. Würde mich sehr wundern, wenn das FA hier noch die überhöhten Teilwerte anhand Schwacke durchsetzen könnte.

Gruß
Denis