Fahrten zwischen Wohnort und Unternehmen

Hallo an alle die vom deutschen Steuergesetz mehr Ahnung haben als ich,

eine kleine dezente Frage:
Wenn ein Einzelunternehmer ein Unternehmen in X hat aber 100 km in Y wohnt und jeden Tag von X nach Y und wieder zurück fährt, sind die anfallenden Fahrtkosten ( die nicht unerheblich sind)als Betriebsausgabe
zu werten?
Muß das Gewerbe dann am Wohnort angemeldet sein oder kann man die Fahrtkosten auch dann als Betriebsausgaben angeben wenn das Gewerbe eben nicht am Wohnort stattfindet?

Danke jetzt schon für eure Antworten!!

Hallo an alle die vom deutschen Steuergesetz mehr Ahnung haben
als ich,

eine kleine dezente Frage:
Wenn ein Einzelunternehmer ein Unternehmen in X hat aber 100
km in Y wohnt und jeden Tag von X nach Y und wieder zurück
fährt, sind die anfallenden Fahrtkosten ( die nicht
unerheblich sind)als Betriebsausgabe
zu werten?
Muß das Gewerbe dann am Wohnort angemeldet sein oder kann man
die Fahrtkosten auch dann als Betriebsausgaben angeben wenn
das Gewerbe eben nicht am Wohnort stattfindet?

Hallo, seit 01.01.2007 ist alles anders, hab es mir noch nicht so genau reingezogen, lies bitte selbst:

http://209.85.129.104/search?q=cache:gzz0tPuOwBoJ:ww…

fährt, sind die anfallenden Fahrtkosten ( die nicht
unerheblich sind)als Betriebsausgabe zu werten?

Wenn er die 1 % Regelung anwendet und zusätzlich die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bestimmungsgemäß als geldwerten Vorteil versteuert, dann geht das.

Muß das Gewerbe dann am Wohnort angemeldet sein oder kann man

Das Gewerbe muß da angemeldet werden wo es ausgeübt wird, nicht da wo der Gewerbwtreibende wohnt.

die Fahrtkosten auch dann als Betriebsausgaben angeben wenn
das Gewerbe eben nicht am Wohnort stattfindet?

Klar, Voraussetzung siehe oben.

Muß das Gewerbe dann am Wohnort angemeldet sein oder kann man

Das Gewerbe muß da angemeldet werden wo es ausgeübt wird,
nicht da wo der Gewerbwtreibende wohnt.

Wenn der Gewerbetreibende 2 Ausübungsorte hat, weil er dort wo er wohnt auch ein Büro hat, kann er es auch dort anmelden.
Es gibt z.B. Freiberufler, die arbeiten in verschiedenen Projekten an unterschiedlichen Orten, die haben auf jeden Fall ihr Gewerbe da angemeldet, wo sie wohnen und evt. ihr Büro haben. Geht ja auch nicht anders.

Wenn der Gewerbetreibende 2 Ausübungsorte hat, weil er dort wo

Er kann sogar bei jedem Projekt einen anderen Ausübungsort haben.

er wohnt auch ein Büro hat, kann er es auch dort anmelden.

Natürlich. Ich hatte Dich so verstanden, dass Du an einem Ort wohnst und an einem anderen Dein Büro hast. Wenn Du an mehreren Orten Büros hast, kannst Du Dir aussuchen, wo Du das Gewerbe anmeldest, indem Du eines Deiner Büros zur Hauptniederlassung erklärst.

da gibts aber nix zu lesen, Mietze

LG
Der Kater

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, seit 01.01.2007 ist alles anders, hab es mir noch nicht
so genau reingezogen, lies bitte selbst:

http://209.85.129.104/search?q=cache:gzz0tPuOwBoJ:ww…

da gibts aber nix zu lesen, Mietze

LG
Der Kater

Lieber Kater, dann lies hier:

http://www.steuernetz.de/homepages/buchfuehrung_bila…

Hoff, es geht jetzt bei Dir.