Hallo Experten,
ein Selbstständiger muß seine steuerlich relevanten Unterlagen 10 Jahre aufbewahren. Wenn also heute in einem Betrieb eine Steuerprüfung stattfindet (Steuererklärung 2006) welche Unterlagen müssten bereitgehalten werden ?
1997 bis 2006 ?
oder
1998 bis 2007 ?
oder liege ich da ganz falsch ?
fragt sich das
Nordlicht
Servus,
der Prüfungszeitraum ist in der Prüfungsanordnung benannt. Wenn tatsächlich nur von 2006 die Rede ist, geht es nur um 2006 (und hier sicherlich um einen ganz konkreten Anlass - sonst wird nicht mal eben ein einzelnes Jahr geprüft).
Belege aus Zeiträumen außerhalb des Prüfungszeitraumes müssen bloß bereitgehalten werden, soweit sie sich auf Vorgänge beziehen, die sich auf den Prüfungszeitraum auswirken (z.B. Abschreibungen, Wertberichtigungen).
Schöne Grüße
MM
Halo Martin,
der Prüfungszeitraum ist in der Prüfungsanordnung benannt.
Es geht nicht um eine konkrete Prüfung, sondern um die Tatsache, welche Jahrgänge getrost vernichtet werden können, wenn man von einem 10-Jahreszeitraum ausgeht, der archiviert werden muß.
Wenn meine Frage mißverständlich formuliert war, liegt das daran, dass ich bemüht war eine konkrete Frage FAQ-1129 gemäß zu formulieren.
Happy Easter egg
Nordlicht
Servus,
aus § 147 AO hierzu:
„Die Aufbewahrungfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht (…) oder der Buchungsbeleg entstanden ist.“
Heißt: Was aus 2006 stammt, von Januar bis Dezember, kann ab 01.01.2017 dem Reißwolf anvertraut werden, wenn ich meine Finger richtig zähle (da verhasple ich mich oft um einen).
Ausnahme: Wenn Dinge aus 2006 sich auf Steuern beziehen, für die noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, müssen diese bis zu deren Eintritt verfügbar sein.
Schöne Grüße
MM