Hallo,
ab 01.01.2009 kommt die Abgeltungssteuer für Wertpapiere, die man erst nach diesem Datum gekauft und dann wieder veräußert hat. Ganze 25% - das finde ich total übertrieben.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man sein Depot dann in einem anderen Land (z.B.) derSChweiz führt. Wird dann auch die Steuer abgezogen?
Und wie passiert das generell. Wird das mit der Steuererklärung „verrechnet“, oder vorher schon?
Schöne Ostertag
Sarah
Deutsches Steuerrecht gilt natürlich nicht für das Staatsgebiet der Schweiz, evtl. nur für Büsingen.
Was dort und wieviel an Quellensteuer abgezogen wird, dass kann ich Ihnen hier nicht sagen.
Zumindest sei gesagt, wer im Ausland Gelder deponiert und die Erträge nicht in seiner Steuererklärung angibt, der begeht Steuerhinterziehung.
Ihr Beitrag hier deutet wohl darauf hin, als das man sowas zumindest in Betracht zieht. Und dieses Forum hier leistet keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
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Hallo,
Steuerhinterziehung, das war nicht mein Gedanke. Ich wollte lediglich wissen, wie das dann abläuft.
Vielen Dank
Hallo,
Steuerhinterziehung, das war nicht mein Gedanke. Ich wollte
lediglich wissen, wie das dann abläuft.
Das würde mich grundsätzlich auch interessieren.
Bisher ist aber noch nicht mal das Gesetz verabschiedet, also kann es auch noch keine Erläuterungen dazu geben.
Sollte man die Steuer erst in seiner Steuererklärung angeben müssen, hat man ja wenigstens schon mal den Vorteil das Geld noch einige Monate zur Verfügung zu haben, statt es sofort abgezogen zu bekommen.
Soweit ich informiert bin, ist geplant , daß man die Abgeltungssteueer in seiner persönlichen Steuererklärung angeben kann (aber nicht muß). Bei einem individuellen Steuersatz unter 25% käme es dann also zu einer Erstattung.
Sich mit der Materie näher zu beschäftigen, bevor das gesetz verabschiedet ist, mach aber imo wenig Sinn. Da wird noch vieles drann geändert werden.
Cu Rene
Servus,
Ganze 25% - das finde ich total übertrieben.
Ich finde diese Entlastung für Einkünfte aus Kapitalvermögen auch überzogen. Welchen Grund gibt es überhaupt, diese Einkunftsart geringer zu besteuern als z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb?
Schöne Grüße
MM
Ich finde diese Entlastung für Einkünfte aus Kapitalvermögen
auch überzogen. Welchen Grund gibt es überhaupt, diese
Einkunftsart geringer zu besteuern als z.B. Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb?
Hallo,
die Einsicht, dass 1.000.000 Euro cash mit 1-click von einem Inlandskonto auf ein Auslandskonto transferiert werden können, ein Arbeitsplatz hingegen nicht. Insoweit ein Eingeständnis, dass gleichmäßige Besteuerung nicht generell und in jedem Einzelfall möglich ist. Meines Erachtens ist die Regelung für die Einkünftebasis korrekt, weil einzig möglich um Kapital zu halten. Hingegen müsste man allerdings Vermögende (Reiche!!!) im Inland auch zu einer Vermögensteuer heranziehen, soweit das Kapital direkt nur der Anlage dient und nur mittelbar (via Banken) in Investments geht.
Mfg vom
showbee
Servus,
die Konsequenz wäre, dass man die Steuerlast ausschließlich von Arbeitnehmern und Handwerkern tragen lässt, weil nur diese nicht so einfach woanders hin können.
Nun, wenns anders nicht geht: Einverstanden, aber bloß bei einem analog ausgestalteten Zensuswahlrecht. Ohne FDP könnte ich ganz gut leben…
Schöne Grüße
MM
Ganze 25% - das finde ich total übertrieben.
Ich finde diese Entlastung für Einkünfte aus Kapitalvermögen
auch überzogen.
Das gibt dann vermutlich auch wieder Arbeit für die Gerichte.
Schöne Grüße
JoKu