Privatanteil bei Anlagevermögen

Hallo hilfreiches Forum :smile:

Man stelle sich vor:
Ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler, der die EÜR durchführt, schreibt einen PC von 1160 Eur Anschaffungswert brutto über 3 Jahre ab. Netto also 1000, Vorsteuer (16%)= 160 E. Gekauft hat er den Rechner im Monat 11/2005.

Im Jahr 2005 schreibt er die zwei Monate AfA von 2005 ab.
((1000/3)/12)*2= 55,56 Euro (AfA 2005).

Restwert 944,44 Euro

Nun läge der Privatnutzungsanteil bei 20%.
55,56*0,2= 11,11
Auf diesen Privatnutzungsanteil kommt 16% USt, also 1,78 Euro.
Die AfA wäre also 44,45 Euro bei Berücksichtigung des Privatanteils.

Der Restwert wäre 955,55 Euro.

Wie wird das fortsetzt? Jedes Jahr von der AfA 20% abziehen und als Privatanteil (aka Einnahmen) verbucht und die USt drauf rechnen?

Hallo,

Im Jahr 2005 schreibt er die zwei Monate AfA von 2005 ab.
((1000/3)/12)*2= 55,56 Euro (AfA 2005).

Restwert 944,44 Euro

Nun läge der Privatnutzungsanteil bei 20%.
55,56*0,2= 11,11
Auf diesen Privatnutzungsanteil kommt 16% USt, also 1,78 Euro.
Die AfA wäre also 44,45 Euro bei Berücksichtigung des
Privatanteils.

soweit so gut, so richtig!

Der Restwert wäre 955,55 Euro.

Das ist der Fehlschluß! Die Privatnutzung ändert doch nichts am Wert der Sache! Insoweit vermindert sich der Buchwert immer nur um die AfA, ob diese dann auch tatsächlich gewinnmindernd ist (hier ja nur 80%) ist egal.

Mfg vom

showbee