Hallo hilfreiches Forum 
Man stelle sich vor:
Ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler, der die EÜR durchführt, schreibt einen PC von 1160 Eur Anschaffungswert brutto über 3 Jahre ab. Netto also 1000, Vorsteuer (16%)= 160 E. Gekauft hat er den Rechner im Monat 11/2005.
Im Jahr 2005 schreibt er die zwei Monate AfA von 2005 ab.
((1000/3)/12)*2= 55,56 Euro (AfA 2005).
Restwert 944,44 Euro
Nun läge der Privatnutzungsanteil bei 20%.
55,56*0,2= 11,11
Auf diesen Privatnutzungsanteil kommt 16% USt, also 1,78 Euro.
Die AfA wäre also 44,45 Euro bei Berücksichtigung des Privatanteils.
Der Restwert wäre 955,55 Euro.
Wie wird das fortsetzt? Jedes Jahr von der AfA 20% abziehen und als Privatanteil (aka Einnahmen) verbucht und die USt drauf rechnen?