Hallo liebe Experten,
mir ist leider nicht klar, wieso Zinsen, die man bei einer Bank bekommt und die über den Freistellungsauftrag hinausgehen, gleich automatisch abgezogen werden, man sie dann aber trotzdem noch in der Steuererklärung angeben muß. Ist das nicht doppelt gemoppelt? Wie ist das zu erklären? Erst wird was abgezogen und dann muß man es nochmal ersteuern?
Außerdem würde ich gerne wissen, ob man einen Betrag, den man geerbt hat, für den man aber keine Erbschaftssteuer bezahlen mußte (weil er unter der Grenze lag), ob man diesen Betrag dann trotzdem noch als Einkünfte in der Steuererklärung angeben muß. Wäre nicht auch das doppelt gemoppelt?
Hallo,
keine Doppelmoppelung in keinem Fall:
mir ist leider nicht klar, wieso Zinsen, die man bei einer
Bank bekommt und die über den Freistellungsauftrag
hinausgehen, gleich automatisch abgezogen werden, man sie dann
aber trotzdem noch in der Steuererklärung angeben muß. Ist das
nicht doppelt gemoppelt? Wie ist das zu erklären? Erst wird
was abgezogen und dann muß man es nochmal ersteuern?
Es werden ja nicht nur die Zinseinnahmen, sondern auch die abgezogenen Steuern angegeben. Insoweit werden die Einnahmen mit dem individuellen Steuersatz belastet und gleichzeitig tritt eine Entlastung um die pauschalen Einbehaltungen ein.
Bspw. 5.000 Euro Zinseinnahmen, von 4.500 werden 30% einbehalten. Nun werden die Zinsen neben anderen Einkünften versteuert und es ergibt sich bspw. ein effektiver Durchschnittsteuersatz von 22% oder 42% (abhängig von der absoluten Höhe). Im einen Fall gibts die Differenz von 8% zurück erstattet, im anderen Fall muss man 12% nachzahlen. Unter aller Voraussicht ab 2008/2009 aber dann nicht mehr, dann ist die Besteuerung von der Bank pauschal und entgültig.
Außerdem würde ich gerne wissen, ob man einen Betrag, den man
geerbt hat, für den man aber keine Erbschaftssteuer bezahlen
mußte (weil er unter der Grenze lag), ob man diesen Betrag
dann trotzdem noch als Einkünfte in der Steuererklärung
angeben muß.
Nein, weil die Erbmasse keine Einkünfte im Sinne des EStG sind.
Mfg vom
showbee
Außerdem würde ich gerne wissen, ob man einen Betrag, den man
geerbt hat, für den man aber keine Erbschaftssteuer bezahlen
mußte (weil er unter der Grenze lag), ob man diesen Betrag
dann trotzdem noch als Einkünfte in der Steuererklärung
angeben muß.
Nein, weil die Erbmasse keine Einkünfte im Sinne des EStG
sind.
Zur Vervollständigung:
Die Einkünfte die aus der Erbmasse anfallen sind natürlich wieder zu versteuern (z.B. die Mieteinnahmen aus einem geerbten Mietobjekt oder die Zinserträge aus einem Kapitalguthaben)
Sonnige Grüße von Soni