Verpflegungsmehraufwand Freiberufler

Servus zusammen,

Für Arbeitnehmer gibt es da ein Eingabefeld in der Anlage N - aber an welcher Stelle der Einkommensteuererklärung kann ein Freiberufler eigentlich einen Verpflegungsmehraufwand für Reisetage geltend machen? Oder werden solche Posten in der EÜR gelistet?

Danke für Eure Meinungen.
Grüße,
Vanlana

Servus,

alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, auch die pauschal angesetzten, gehören in die Überschussrechnung. Diese kommt in den Fällen, in denen sie abgegeben werden muss bzw. freiwillig abgegeben wird, in die Anlage EÜR, in allen anderen Fällen und dann, wenn eine eigene Überschussrechnung zur besseren Darstellung abgegeben wird, in die eigene Überschussrechnung.

Der ermittelte Überschuss wird in die Anlage GSE übertragen.

Die Grenze, bis zu der es nicht beanstandet wird, wenn keine Anlage EÜR abgegeben wird, liegt bei 17.500 € Betriebseinnahmen. In diesem Fall sollte aber nicht bloß die pure Zahl in die Anlage GSE gepappt werden, sondern eine eigene Überschussrechnung erstellt und mit der ESt-Erklärung abgegeben werden.

Die Anlage EÜR ist nicht nur ein Mittel, um die Plausibilität und auch sonst noch dieses und jenes einfacher prüfen zu können, sondern soll für den Selberersteller auch eine Art Checkliste bieten „was sind Betriebseinnahmen - was sind Betriebsausgaben?“.

Schöne Grüße

MM

Servus,

alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, auch die pauschal
angesetzten, gehören in die Überschussrechnung.

Hi Martin,

vielen Dank. Manchmal ist es ja doch einfacher als man denkt…

Grüße!
Vanlana