Quellensteuerrückerstattung

Hallo,

Dividenden von Schweizer Firmen werden in der Schweiz pauschal mit 35% besteuert. 20% der Bruttodividenden kann man über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zurückerstattet bekommen. Ist diese Rückerstattung auch möglich, wenn man in Deutschland nicht steuerpflichtig ist?

… sondern wo steuerpflichtig ??? Dann gilt das Doppelbest.-Abkommen mit demjenigen Land, sofern die CH eines hat.

Gruß
Uli

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Angenommen, dass das Gesamteinkommen unter dem Freibetrag liegen würde, sodass eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.

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tja, steuerpflichtig ist man ja dennoch, aber im obigen fall sollte man wohl die NV widerrufen u. eine est-erklärung einreichen. anders lässt sich --zumindest nach meinem kenntnisstand-- eine erstattung nicht erwirken.

Hallo,

tja, steuerpflichtig ist man ja dennoch, aber im obigen fall
sollte man wohl die NV widerrufen u. eine est-erklärung
einreichen.

Die Erstattung erhält man beim schweizer Finanzamt, nicht beim deutschen. Das deutsche Finanzamt bescheinigt nur auf dem schweizer Vordruck, dass der Steuerpflichtige in Deutschland seinen Wohnsitz hat und steuerlich geführt wird. Liegt ein neuer NV Antrag vor, kann das durchaus ausreichen. Eventuell ist das Finanzamt aber neugieriger, dann muss eine Steuererklärung vorgelegt werden. Kommt auf den Sachbearbeiter an und auf die konkrete Sachlage (Höhe und Struktur der Einkünfte, Schlüssigkeit der Angaben).

Schöne Grüße
C.

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