angenommen, der Steuerpflichtige P, der seit Jahren seine Steuererklärung selbst erstellt, ist mit dem letzten Steuerbescheid nicht einverstanden, weil eine sehr große Position an außergewöhnlichen Belastungen nicht anerkannt wurde. Das mag an der mangelnden Sachkenntnis der Beamtin liegen, die die Krankheit nicht kennt, denn bei anderen Betroffenen werden diese Kosten anerkannt.
P geht also zum nächsten StB, um nix falsch zu machen, und beauftragt diesen, Einspruch zu erheben. Es wird sogar noch ein weiteres Attest gebracht, der StB hat also alle Unterlagen und verspricht, tätig zu werden. Zeit dazu hat er noch genug (ca. 2 Wochen).
Und nun hört P nix mehr, nicht vom StB und nicht vom FA. P wird stutzig, ruft bei StB an um zu fragen, ob der Widerspruch denn erledigt sei, wird aber von der Sekretärin vertröstet, man werde zurückrufen. Nachdem nun 3 x nicht zurückgerufen wurde, hat P den Verdacht, dass der Widerspruch gar nicht gemacht wurde…
Was kann P. nun tun ? Vor allem, was ist nun mit dem „Verlust“, den P. eventuell hat ? Wie gesagt, in vergleichbaren Fällen war das kein Problem, und es geht um einen vierstelligen Betrag .
beim FA anrufen, und fragen ob ein einspruch eingegangen ist - wenn nicht, und die frist verknallt ist, dann sieht es für den steuerpflichtigen sogar vllt. besser aus als zuvor, da der steuerberater, bzw. die haftpflicht sich gerade machen muss und den schaden, nämlich die zu erwartende steuererstattung, regulieren sollte
dabei wird möglicherweise geprüft, ob und wie wahrscheinlich ein positiver ausgang der geschichte gewesen wäre…
tipp: neuen steuerberater suchen und den mit der prüfung des gesamten vorgangs beauftragen - die kosten trägt dann u.u. sogar der „alte“ steuerberater - alles schon live miterlebt…
Was mich wundert ist, wenn doch die Kosten so eindeutig, wie der Fragende schreibt, als außergew. Belastung anzusehen sind und die Beamtin hier nur keine Ahnung hat, wieso sucht man dann überhaupt einen Berater auf?
Für mich ein wenig undurchsichtig. Für Dinge, die klar und durchsichtig sind, brauche ich doch keinen Berater, der dann ja auch noch einen Anteil von der Erstattung kassiert.
Oder ist der Berater gar zu dem Ergebnis gekommen, dass die Aufwendungen richtigerweise garkeine außergew. Belastungen darstellen?
Warum hat man hier, in einem anonymen Forum, nicht mal die Art der Aufwendungen genannt?
Was mich wundert ist, wenn doch die Kosten so eindeutig, wie
der Fragende schreibt, als außergew. Belastung anzusehen sind
und die Beamtin hier nur keine Ahnung hat, wieso sucht man
dann überhaupt einen Berater auf?
Für mich ein wenig undurchsichtig. Für Dinge, die klar und
durchsichtig sind, brauche ich doch keinen Berater, der dann
ja auch noch einen Anteil von der Erstattung kassiert.
Hallo,
um die Frage zu beantworten: es geht um eine Krankheit, die nicht jeder kennt, die unterschiedliche Folgen haben kann usw. - nichts, was hier eine Rolle spielt, da reicht es wohl, dass andere Betroffene die Kosten anerkannt bekommen haben (teilweise auch erst nach Widerspruch, denn es handelt sich um andere Finanzämter).
Warum ein Berater ? Ganz einfach, es geht schon um ein paar Euronen, da möchte P. als steuerlicher Laie nichts falsch machen. Ein StB hat ja eine Prüfung abgelegt und daher ist die Gefahr, bei einem „windigen“ Berater zu landen, relativ gering *hoff*.
Oder ist der Berater gar zu dem Ergebnis gekommen, dass die
Aufwendungen richtigerweise garkeine außergew. Belastungen
darstellen?
Nein, im Gegenteil, der Berater sieht diese Aufwendungen auch als außergewöhnliche Belastungen an und hat nur den Kopf geschüttelt (-> Krankheitskosten sind wohl eher eine Sache, auf die man gerne verzichten kann !).
Warum hat man hier, in einem anonymen Forum, nicht mal die Art
der Aufwendungen genannt?
Siehe oben - Krankheitkosten müßte ja wohl aus steuerlicher Sicht reichen.
Dann werden wir wohl nie die dubiose Krankheit der Person P. erfahren. Somit kann P. auch nicht geholfen werden ob es evtl. schon Urteile bez. solche Fälle gibt.
Zumindest kann der Fall nicht so klar und eindeutig sein, wie dargestellt, denn dann hätte das Finanzamt hier auch nicht abgewichen.
Jedoch kann ich dazu nur sagen, dass ein anderes Finanzamt die Kosten anerkennt ist für P. kein Vorgang, auf den er sich berufen kann. Gleichheit im Unrecht gibt es nicht oder wie das heißt. Genausogut ist es unbeachtlich, ob vielleicht im Vorjahr die Kosten zu Unrecht anerkannt wurden.
hmm, und wer sagt uns denn, dass die behauptungen der besagten anderen personen korrekt sind? und wenn ja, dass die anerkennung dort nicht tatsächlich falsch ist? der stpfl. kann sich jedenfalls nicht auf gleichbehandlung im unrecht berufen.
zudem verstehe ich die argumentation, die krankheit tue nichts zur sache, nicht. um den sachverhalt beurteilen zu können, ist dies, so wie auch die art der aufwendungen, alles andere als irrelevant.
ebenso halte ich das argument, die beamtin habe wohl keine ahnung, für fragwürdig, wenn auf der anderen seite vorgetragen wird, die krankheit sei so selten. vielleicht hätte man sich in der erklärung bereits dezidierter äußern sollen. finanzbeamte haben in den seltensten fällen medizin studiert.
und vielleicht hat man auch den steuerberater falsch verstanden? es gibt berater, die lehnen mandate ab oder legen diese nieder, wenn offensichtlich erkennbar ist, dass ein begehren des steuerpflichtigen keine aussicht auf erfolg haben wird, dieser aber unbedingt daran festzuhalten gedenkt.
… ich sag nur zwangsläufige Diätkosten Nicht alles was der Heilung irgendwie dienlich ist, ist auch tatsächlich zwangsläufig, das wird oft übersehen und ist dem normalen Steuerbürger auch nicht verständlich… „aber der Herr Dr. hat doch gesagt, ich soll …“
… oder diese sog. „rentner-kuren“ nach marienbad, die von reiseunternehmen durchgeführt werden und im grunde auch nichts anderes sind als reisen mit ein paar behandlungen hier und da…
nein, ich werde hier keine Krankheitsdiskussion anfangen.
Die Krankheit ist
anerkannt (es gibt schlicht einen „Katalog“ an Krankheiten, nach denen ein Arzt auch die Diagnose verschlüsselt)
die reinen Diagnose- und Therapiekosten hat das Finanzamt anerkannt (denn es gibt regional keine kassenärztliche Versorgung, und nein, keine Diät, keine obskuren Geschichten, alles seriös)
die Fahrtkosten dahin aber hat die Beamtin nicht anerkannt weil sie dachte, dahin wird man gefahren (mehrmals pro Woche, daher hohe Fahrtkosten). Wird man aber nicht , und das konnte ich nachweisen (na ja, der StB, falls er es gemacht hat *seufz*).
Die Fahrkosten zu meinem Zahnarzt aber wurden anerkannt - das passt dann ja wohl nicht.
Ihr könnt es euch vermutlich nicht vorstellen, aber mit einer so schweren Belastung (finanziell und nervlich) zu leben ist kein Zuckerschlecken, da hängt viel dran, und ein nachlässiger Steuerberater und Foris, die über Diätmittel lästern, kann man dann grad noch brauchen.
Ich hoffe, Ihr werdet niemals chronisch krank oder behindert…
Ich hoffe, Ihr werdet niemals chronisch krank oder
behindert…
Hi,
nein, hoff ich auch nicht. Aber ein Forum kann nur so gut
sein wie die User. Und die Antworten können nur so gut sein
wie die Fragen. Lassen die Fragen einfach Sachverhalte
unaufgedeckt und im Dunkeln wird es immer Mutmaßungen etc.
geben die eben an der Realität vorbeigehen. Das ist
ärgerlich, aber für den Betroffenen genauso (beleidigt?)
genauso für den Antwortenden, der sich umsonst Mühe gibt.
Wenn man Hilfe im Forum sucht muss man das beherzigen, sonst
gibs nur Gewäsch und Palaver. Insoweit gilt in Foren ganz
gewiss: Dumme Fragen gibts tatsächlich, allerdings nicht
inhaltlich sondern vom Umfang.
ich verwahre mich dagegen, als lästerer bezeichnet zu werden. wir haben nur beispiele aufgezeigt. im ürbigen weiß ich, wie es ist krank zu sein. ich habe bereits 2 chemos hinter mir, „hoffe, ihr werdet niemals…“ geht also ins leere.
es muss aber bitte ein einsehen, ein grundverständnis dafür vorhanden sein, dass man gewisse fragen nur beantworten kann, wenn man genug info hat, und wenn dann diese grundlos (ja, grundlos, denn du bist anonym hier) verwehrt werden, bgegnet dies bedenken.
nicht alle krankheiten, behinderungen etc. werden vollumfänglich als außergewöhliche belastung anerkannt. zurecht. aber vielleicht solltest du dir im net einfach mal die einkommensteuerrichtlinie 33 (zu § 33 estg) suchen und schauen, welchen voraussetzungen es bedarf. u. a. hat der steuerpflichtige mitwirkungspflichten, wenn er steuerminderungen begehrt.