angenommen ein Selbständiger hat seinen Firmen-PKW verkauft und hat auch privat keinen PKW sondern benutzt je nach Bedarf den (privaten) PKW seiner Frau für gewerbliche Fahrten. Für diese Fahrten tankt der Selbständige. Kann man diese Tankrechnungen als Betriebsausgabe in der EÜR geltend machen?
Da es kein Firmenfahrzeug ist, kann man auch keine laufenden Kosten geltend machen, sondern nur die 0,30 EUR/km (Fahrtenbuch).
Andere Möglichkeit: Die Frau stellt dem Mann eine Rechnung für die Nutzung PKW, dann kann man diese Rechnung als Ausgabe buchen. Nur die Frage der Mehrwertsteuer dabei vermag ich nicht zu beantworten.
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Nö, man kann diese Fahrten auch nur mit 0,30 EUR/km ansetzen (dem Finanzamt ist egal, welches Auto, solange pauschal die 0,30 angesetzt werden) und natürlich muß man die Fahrten dokumentieren, denk ähnlich wie Fahrtenbuch, Grund, Tag, Zeit, km, Ort.
Nö, man kann diese Fahrten auch nur mit 0,30 EUR/km ansetzen
(dem Finanzamt ist egal, welches Auto, solange pauschal die
0,30 angesetzt werden) und natürlich muß man die Fahrten
dokumentieren, denk ähnlich wie Fahrtenbuch, Grund, Tag, Zeit,
km, Ort.
Okay, aber interessant wäre ob die Frau auch ihre Privatfahrten dokumentieren muss, ich vermute aber eher nicht.
Angenommen der Selbständige ist der Käufer im Kaufvertrag, jedoch steht die nichtselbständige Frau im Fahrzeugbrief/-schein als Halter und zahlt die KFZ-Steuer. Der Selbständige ist jedoch für dieses Auto bei der Versicherung gemeldet und zahlt die Autoversicherung. Im Fahrzeug wird ein Fahrtenbuch geführt wo mehr als 50% gewerbliche Fahrten getätigt werden.
Was nun? Sind die gewerblichen Kosten (Tankrechnungen) absetzbar oder gilt hier die 0,30 Euro/km Regel?