Vorraussetzungen doppelte Haushaltsführung

Moin Moin liebe Steuerexperten!

Welche grundsätzlichen Vorraussetzungen müssen gegeben sein (oder geschaffen werden:wink:) um steuerlich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen zu können? Gibt es weiterhin spezielle Besonderheiten wenn es sich um innereuropäische Wohnsitze handelt?

als Beispiel einmal angenommen:

eine Deutsche ist seit mehreren Jahren mit einem Niederländer liiert (nicht verheiratet), sie wohnt zur Untermiete & arbeitet - beides in Deutschland. Jedes oder maximal jedes 2. Wochenende fährt sie nach Holland. Wenn sie sich nun offiziell am Wohnort des Niederländers anmeldet, kann sie dann die Kosten für Heimfahrten (Mietkosten??) als doppelte Haushaltsführung bei ihrer Steuererklärung geltend machen?
Wo kann sie sich noch darüber schlau machen?

Vielen Dank schon mal im voraus!

Servus,

die Einzelheiten dieses Falls (eigener Hausstand, private Mitveranlassung etc. etc.) muss man nicht prüfen.

Steuerlich wirksam ist nämlich bloß die Führung eines doppelten Haushaltes, der aus beruflichem Anlass begründet worden ist.

Wenn außer dem Haushalt in der Nähe der Arbeitsstelle irgendwo anders ein zweiter begründet wird, ist das Privatvergnügen.

Steht in § 9 Abs 1 Nr. 5 EStG:

http://bundesrecht.juris.de/estg/__9.html

Schöne Grüße

MM