Hallo Ihr Wissenden,
zu meiner Frage:
Es wurde ein Gewerbe angemeldet, welches jedoch durch d. Ausfall des Geldgebers ruht. Es wurden jedoch immer Nullmeldungen (USt-Voranmeldung) gemacht. Es wurde weiterhin im Hauptberuf als Angestellter gearbeitet.
Folgendes wurde nun abgegeben
-Hauptvordruck
-GSE
-N
Reicht das, oder muss man auch noch eine Umsatzsteuer-Erklärung abgeben? Die „Finanzmänner“ müssten doch anhand der Nullmeldungen erkennen, dass keine Umsätze getätigt wurden.
Ich Danke Euch im Voraus und wünsche ein schönes Wochenende.
Wolf75HH
Reicht das, oder muss man auch noch eine
Umsatzsteuer-Erklärung abgeben? Die „Finanzmänner“ müssten
doch anhand der Nullmeldungen erkennen, dass keine Umsätze
getätigt wurden.
Meines Wissens muß immer eine Umsatzsteuer-Jahresmeldung abgegeben werden, auch wenn nur 0 drinsteht.
Hallo,
ich möchte nicht auf die direkte Frage eingehen, jedoch nur kurz anbringen, dass § 18 Abs. 3 UStG vorsieht, dass der Unternehmer für das Kalenderjahr … eine Steuererklärung … abzugeben … hat (Steueranmeldung).
Dies ist unabhängig vom Inhalt der Voranmeldungen erforderlich.
Hilft das?
Die „Finanzmänner“ müssten doch anhand der Nullmeldungen erkennen,
dass keine Umsätze getätigt wurden.
Außerdem möchte ich persönlich nicht unbedingt, dass die Besteuerung oder Nichtbesteuerung von irgendetwas davon abhängig gemacht wird, ob das Finanzamt etwas erkennt…
Es grüßt
Berta
Servus,
abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung (vgl. Berta), empfehle ich, mal überschlägig zu rechnen, wie viel Zeit der ruhende Unternehmer jetzt schon in die Frage investiert hat, und welchen Aufwand das Ausfüllen von USt 2A mit etwa fünf Nullen bedeutet.
Ich hab das nie ausprobiert, aber am rationellsten wäre, nur auf die „Kleinunternehmerfelder“ Umsatz Jahr und Umsatz Vorjahr auf Seite 1 zwei Nullen reinzupacken - möglicherweise reicht das auch schon aus.
Hinweis: Ein Dreizeiler des Inhalts, dass das Gewerbe bis auf weiteres ruht, und dass die Wiederaufnahme unaufgefordert angezeigt wird, führt dazu, dass weder USt-Voranmeldungen noch USt-Erklärungen in künftigen Zeiträumen verlangt werden - es gibt dann ein entsprechendes Brieflein von den Finanzmännern. Das gilt aber für künftige Zeiträume, nicht für zurückliegende: Man höre und staune, auch auf der Behörde arbeitet man rationell, und wo ein USt-Signal einmal gesetzt ist, wird die Kiste weitgehend automatisiert bis zum Zwangsgeld durchgezogen.
Schöne Grüße
MM
Ich danke allen, die geantwortet haben.
Tatsächlich hat ein 3-Zeiler ausgereicht, die Umsatzsteuer wurde nicht berechnet. Allerdings die Berechnungsfunktion von Elster kann man in die Tonne kloppen. Ein Rückzahlungsunterschied von knapp 500,- ist mir auch kuriös…
Stürmische Grüsse aus Hamburg
Wolf