Antragsveranlagung

Hi,

die Verfassungsmäßigkeit der Antragsveranlagung(s-Frist) liegt ja derzeit dem BVerfG zur Prüfung vor. Hat jemand einen Link parat, in dem ausgeführt wird, bis wann genau die Verfassungsrichter hierüber urteilen wollen? Soweit mir bekannt, soll/muss dies bis Jahresende geschehen. Ich finde aber keine entsprechende Fundstelle. Vielleicht wisst ihr mehr?

Vorab vielen Dank!

Viele Grüße
Bilko

Es gibt hier kein soll oder muss. Wenn das Urteil veröffentlich wurde, wird die Presse davon berichten.

Ja, das war wirklich eine tolle Antwort. Zu diesem Schluss wäre ich wohl nicht so schnell gekommen, zumal die Jahresendfrist nicht nur ein wirrer Gedanken von mir war.

Es gibt hier kein soll oder muss. Wenn das Urteil
veröffentlich wurde, wird die Presse davon berichten.