Hi,
die Verfassungsmäßigkeit der Antragsveranlagung(s-Frist) liegt ja derzeit dem BVerfG zur Prüfung vor. Hat jemand einen Link parat, in dem ausgeführt wird, bis wann genau die Verfassungsrichter hierüber urteilen wollen? Soweit mir bekannt, soll/muss dies bis Jahresende geschehen. Ich finde aber keine entsprechende Fundstelle. Vielleicht wisst ihr mehr?
Vorab vielen Dank!
Viele Grüße
Bilko